Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung – Bewertungsanlässe

Bewertungsanlässe der Unternehmensbewertung sind unter anderem

  • Kauf oder Verkauf
  • Einbringung eines Unternehmens in Form einer Sacheinlage und die Festlegung einer Vermögens- und Gewinnbeteiligung
  • Abfindung von Gesellschaftern
  • Bestimmung der Entschädigung bei einer Enteignung
  • Berechnung des Pflichtteils bei einem Erbfall
  • Ermittlung des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung
  • Prüfung der Kreditwürdigkeit
  • Prüfung der Sanierungsfähigkeit
  • Ermittlung von Substanzsteuerbemessungsgrundlagen

 

Unternehmensbewertung – Bewertungszweck

Bewertungszweck der Unternehmensbewertung sind unter anderem

Grenzpreisermittlung

  • durch Beratungsfunktion des Bewerters
  • Ermittlung des maximal zu zahlenden oder mindestens zu erhaltenden Preises für das Unternehmen oder einen Unternehmensteil.
  • Grenzpreis bleibt geheim, eine Veröffentlichung schwächt die Verhandlungsposition.

Schiedspreisermittlung

  • Vermittlungsfunktion des Bewerters
  • Ermittlung eines fixen Einigungspreises.

Ermittlung einer Steuerbemessungsgrundlage

  • Besteuerungsfunktion des Unternehmenswertermittlung.

 

Unternehmensbewertung – Der Ertragswert

Ermittlung des Barwertes der zukünftigen Unternehmensgewinne. (Deutscher Standard)

  • Grundsätzlich für Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen anwendbar.
  • Auch durch die Rechtsprechung anerkannt.
  • Ertragswert setzt sich zusammen aus:
    • den geschätzten zukünftigen Erträge der folgenden Jahren
    • dem sog. „Kapitalzinsfuß“, mit dem die geschätzten Erträge abgezinst
  • Die Schätzung der zukünftigen Erträge beruht auf den Betriebsergebnissen der vergangenen drei Jahre.

 

Berechnung des Ertragswertes:

  • Betriebsergebnis der letzten drei Jahre ./. Kalkulatorischer Unternehmerlohn ./.
    Außerordentliche Erträge + Außerordentliche Aufwendungen = Durchschnittliches
    Betriebsergebnis
  • Dieses Ergebnis wird mit dem Kapitalzinsfuß abgezinst

 

Folgende Fragen sind zu beantworten:

  1. Wie hoch sind die finanziellen Überschüsse (Cash-Flow) des Unternehmens?
  2. Wie lassen sich die künftigen finanziellen Überschüsse ermitteln?
  3. Wie hoch sollte der Kapitalisierungszinssatz, insbesondere der Risikozuschlag sein?
  4. Welche subjektiven Wertvorstellungen (Image des Unternehmens, Qualifikation des Personals etc.) sollten berücksichtigt werden?

 

Berechnungsmöglichkeit der Ertragswertmethode:

  1. Auf Basis einer Ewigen Rente
  2. Auf Basis des Staffelverfahrens (zeitlich befristete Gewinnerwartung)

Unternehmensbewertung – Der Substanzwert

Bewertungszweck der Unternehmensbewertung sind unter anderem Gegenwert des im Unternehmen angelegten Nettovermögens zum Stichtag.

Voraussetzung: Das Unternehmen wird weitergeführt.

Vorteil:

  • Relativ einfache Bewertung

Nachteile:

  • Keine Zukunftsbetrachtung
  • Keine Kapitalbedarfsplanung

Vereinfachte Berechnung:

  • Vermögensgegenstände ./. Schulden = Substanzwert

Sollen stille Reserven aufgelöst oder andere Wertansätze, wie z. B. Wiederbeschaffungswert, berücksichtigt werden, müssen diese Werte durch einen Sachverständigen ermittelt werden.

 

Unternehmensbewertung – Firmenwert bzw. Good Will

Beim Firmenwert oder Good Will handelt es sich um den ideellen Wert des

Unternehmens. Dazu gehören z. B.:

  • Ruf des Unternehmens
  • Firmen-Know-how
  • Qualifikation der Mitarbeiter
  • Betriebsklima
  • Kunden- und Lieferantenstamm
  • Betriebliche Organisation

 

Unternehmensbewertung – Gibt es den richtigen Unternehmenswert?

Einen exakten Wert, trotz sorgfältiger Berechnung, gibt es nicht.

Bewertungsanlässe, Bewertungszweck und Bewertungsmethoden führen zu unterschiedlichen Bewertungsergebnissen.

Der Bewerter bietet Entscheidungshilfen.

Es gibt kein allgemein verbindliches Verfahren.

  • Rechtsprechung Ertragswertmethode, z. B. bei ausscheidenden Gesellschaftern.
  • Familiengerichte berechnen den Unternehmenswert aus der Hälfte von Substanz- und
    Ertragswert bei der Ermittlung von Zugewinnansprüchen.
  • Unterschiedliche Ziele von Käufer und Verkäufer

 

Unternehmensbewertung – Kombination von Substanzwert und Ertragswert

Ertragswert und Substanzwert werden kombiniert.

  • Der Ertragswert bestimmt z. B. zu 90 % den Kaufpreis und der Substanzwert zu 10 %.
  • Eine Ausnahme bilden Unternehmen, deren Substanz tatsächlich von besonders hohem Wert ist, z. B. Immobiliengesellschaften.

 

Unternehmensbewertung – Liquidationswert

Wird angewandt, wenn das Unternehmen zerschlagen werden soll oder wenn eine Vergleichsberechnung angestellt werden soll, z. B. in der Fortführungsprognose bei drohender Insolvenz.

Ziel:

  • Welcher Wert wird bei Einzelverkauf der Sachanlagen etc. zu erzielen sein.

Berechnungsgrundlage:

  • Summe der Einzelveräußerungswerte ./. Veräußerungskosten (Sozialplan, Abwicklung,
    Altlasten etc.) ./. Schulden = Liquidationswert
Stand: August 2014

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