Bundesland: Bayern
Geldgeber: LfA Förderbank Bayern
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm soll nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten retten oder wenn nötig umstrukturieren indem Kredite zur Finanzierung von Maßnahmen, die für das Bundesland Bayern von volkswirtschaftlichem, sozialpolitischem, agrarpolitischem oder kulturpolitischem Interesse sind, abgesichert werden. Somit werden Staatsbürgschaften als Rettungsbürgschaften, Umstrukturierungsbürgschaften oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften gewährt.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Die Form der Förderung ist eine Bürgschaft, die auf einen bestimmten Prozentsatz des möglichen Kreditausfalls beschränkt ist. Besteht die Möglichkeit sind vorhandene bankmäßige Sicherheiten zur zusätzlichen Absicherung heranzuziehen. Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine beihilferechtliche Förderung mit einem Höchstsatz von bis zu 10 Mio. Euro möglich. Es wird ein Bürgschaftsentgelt von mindestens 3 % des Bürgschaftsbetrags zuzüglich anfallender Umsatzsteuer sowie ein einmaliges Entgelt von 0,5 % des Bürgschaftsbetrages, aufgrund der Bearbeitung des Antrags, erhoben. Dieses einmalige Entgelt beträgt mindestens 250 Euro und höchstens 25.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft zugehörig sind sowie Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten. Die Definition der Unternehmen in Schwierigkeiten richtet sich nach den EU-beihilferechtlichen Voraussetzungen. Fördervoraussetzung ist, dass der Antragsteller sowie die organisatorische und betriebswirtschaftliche Ausgestaltung des Unternehmens gewährleisten, dass die zu fördernden Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden.