Definition der Rechtsform Einzelunternehmen / Einzelfirma
Ein Unternehmer wird als Einzelunternehmer bezeichnet, wenn er Inhaber einer Einzelfirma ist. Der Einzelunternehmer gründet als einzelne natürliche Person als Landwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler, die voll haftet.
Startkapital und Gründung eines Einzelunternehmens
Die Höhe des Startkapitals bestimmt jedes Einzelunternehmen für sich. Die Gründung selbst gestaltet sich einfach und setzt beim Gewerbetreibenden eine Anmeldung der Tätigkeit beim Gewerbeamt voraus, beim gewerbetreibenden Kaufmann neben der Gewerbeanmeldung auch einen Eintrag seines Einzelunternehmens ins Handelsregister, während für den Freiberufler lediglich die Beantragung einer Steuernummer beim zuständigen Finanzamt erforderlich ist.
Firmenname des Einzelunternehmens
Je nach Ausprägung des Einzelunternehmens wird es unter dem bürgerlichen Namen des Inhabers geführt, oder wenn es im Handelsregister eingetragen ist, auf Wunsch zusätzlich auch unter einem Firmennamen.
Haftung beim Einzelunternehmen
Bei der Abwägung von Vor- und Nachteilen der jeweiligen Rechtsform ist insbesondere die Haftung des Existenzgründers zu beachten, da dieser in vollem Umfang mit dem Gesamtvermögen, also auch seinem Privatvermögen, haftet.
Die Rechtsform des Einzelunternehmens wird oft zum Einstieg in die Selbstständigkeit empfohlen.