
Förderbereiche sind:
Förderbereich 1 | Innovativer produktionsintegrierter Umweltschutz | |
Förderbereich 2.1 | Gutachterliche Untersuchungen zu Energiesparmaßnahmen öffentlicher Abwasseranlagen | |
Förderbereich 2.2 | Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Energie- bzw. Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen | |
Förderbereich 3 | Ertüchtigung Öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen | |
Förderbereich 4.1 | Bodenfilteranlagen | |
Förderbereich 4.2 | Investitionsmaßnahmen bei Niederschlagswasseranlagen | |
Förderbereich 4.3 | Investitionsmaßnahmen bei dezentralen Niederschlagswasseranlagen | |
Förderbereich 5.1 | Fremdwasser – Fremdwassersanierungskonzept | |
Förderbereich 5.2 | Fremdwasser – Öffentliche Kanalsanierung | |
Förderbereich 5.3 | Fremdwasser – Private Kanalsanierung | |
Förderbereich 5.4 | Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften | |
Förderbereich 5.5 | Sanierung privater Hausanschlüsse – Darlehen der NRW.BANK mit Zinsverbilligung durch das Land NRW | |
Förderbereich 6 | Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung |
Gefördert werden Maßnahmen zur Errichtung von Anlagen und Bauwerken, die zu einer wesentlichen Verringerung der nach den Anlagen der Abwasserverordnung zulässigen Schadstofffrachten beitragen. Dabei ist die Erarbeitung neuer technischer Lösungen und deren Umsetzung in neue Produkte oder Verfahren oder der Einsatz vorhandener Produkte oder Verfahren auf neue Anwendungsmöglichkeiten Voraussetzung.
Zuschuss bis 50 %. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern dabei der Maximalbetrag von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren je Unternehmen nicht überschritten wird.