
Allgemeines
Gefördert werden allgemeine Beratungen, Existenzgründungsberatungen, Existenzaufbauberatungen u. Umweltschutzberatungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- freie Berufe
- Existenzgründer, auch Personen, die vor der Gründung selbständig waren
Wie hoch wird gefördert?
Die Höhe beträgt bei Existenzaufbauberatungen – Beratungen ab dem ersten Gründungsjahr – 50%, max. 1.500 €. Es können mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte Beratungen i.H.v. insgesamt Euro 3.000 gefördert werden
Wer berät mich und wo stelle ich den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt nach der Beratung über das Internet, hier bei einer der Leitstellen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Leitstellen sowie bei der Bewilligungsbehörde:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 / 908-570
Fax: 06196 / 908-800
E-Mail: foerderung@bafa.bund.de
Weitere Infos
Förderung nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Antragstellung durch den Beratenen über das Internet bei einer Leitstelle nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten.
Antragstellung bis spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung.