Die Gründungsrichtlinie des Freistaats Thüringen

Ein Beratungskostenzuschuss, wenn Sie noch nicht gegründet haben

Durch den Freistaat Thüringen wurde im Juni 2022 eine neue Förderrichtlinie zur Förderung von Gründungsinteressierten aufgelegt. Das Programm wird kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus.

Mit der „Gründungsrichtlinie“ werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Dabei geht es um Themen wie zum Beispiel Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement. Die Förderung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden. Zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.

Zielsetzung der Förderung:

  • das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in Thüringen und die damit verbundene Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Wachstumsdynamik von Gründungsvorhaben
  • die Verbesserung und die Weiterentwicklung der konzeptionellen und strategischen Unternehmensführung in KMU
  • Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Gründungsvorhaben

Folgende Förderthemen stehen zur Auswahl:

  1. Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater
  2. Existenzgründungspässe für Gründungen und Nachfolgen
  3. Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer
  4. Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge stellen können i.d.R. natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Für Intensivberatungen werden 80 Prozent unseres Beratungshonorars übernommen, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Für Intensivberatungen gilt ein Standardkostensatz in Höhe von 865,00 Euro pro Tagwerk (ein Tagwerk umfasst 8h). Sind für die Beratung beispielsweise 5 Beratertage erforderlich, so beträgt Ihr Eigenanteil lediglich 865 Euro.  Es werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.

Im Rahmen der Existenzgründungspässe können auch steuerliche, juristische oder notarielle Beratungen gefördert werden. Auch kaufmännische Seminare zum Vertrieb, Personalführung/Selbstmanagement und Rechtsfragen sind förderfähig, ebenso wie branchenspezifische Weiterbildungen.

Sollten Sie Interesse an der Beantragung einer Beratungskostenförderung haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie dabei kostenfrei! So reduzieren Sie maßgeblich den Eigenanteil des Beratungshonorars, für den Sie selbst aufkommen.  

Quelle: Thüringer Aufbaubank

Stand: Juli 2022

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Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.