EFRE.NRW – Förderung von Kreativität, Innovation und Medienkultur (KIM.NRW-EFRE)

Was wird gefördert?

Das Programm EFRE.NRW– Förderung von Kreativität, Innovation und Medienkultur (KIM.NRW-EFRE) unterstützt innerhalb des Programms EFRE.NRW „Wachstum und Beschäftigung“ 2014–2020, Vorhaben die der Stärkung von Kreativität, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit in den Bereichen Medien, Kultur, Digital- und Kreativwirtschaft dienen. Förderfähige Vorhaben können Durchführbarkeitsstudien oder Forschungs-, und Entwicklungsvorhaben sein sowie Investitionen für den Aufbau oder den Ausbau von Forschungsinfrastrukturen. Auch der Aufbau und Betrieb von Innovationsclustern und Vorhaben die der Steigerung der Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen dienen, sind förderfähig. Darüber hinaus sind Projekte zur innerbetrieblichen Umsetzung von Prozessinnovationen und Organisationsinnovationen sowie Ausbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Förderung berechtigt. Auch Investitionsmaßnahmen und Messeteilnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Beratungsleistungen für diese Unternehmen können förderfähig sein. Zudem sind Investitionen für kulturelle Zwecke und Aktivitäten für die Antragsteller förderberechtigt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Form eines Zuschusses, dessen Förderhöhe bei Vorhaben in Grundlagenforschung bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen kann. Bei Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, anhängig von der Unternehmensgröße und Art des Vorhabens können bis zu maximal 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 Euro je Antragsteller.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft zugehörig sind und Angehörige der Freien Berufe sowie unternehmerisch tätige Genossenschaften und Vereine. Des Weiteren sind zum Antrag berechtigt, kommunale Unternehmen, Stadtwerke, Wärmeversorger und Krankenhäuser, die nicht in öffentlicher Trägerschaft sind. Auch Einrichtungen die der technologischen und wissenschaftlichen Infrastruktur zugehörig sind und Gemeinschaftseinrichtungen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer sind förderberechtigt. Ebenfalls können Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kulturelle Einrichtungen das Förderprogramm – Förderung von Kreativität, Innovation und Medienkultur (KIM.NRW-EFRE) in Anspruch nehmen, diese müssen Projekte umsetzen, die im Bereich Medien, Kultur, digitale und Kreativwirtschaft zugehörig sind. Fördervorrausetzung ist, dass die Ausgaben für Fremdleistungen bzw. der Aufträge nicht über 50% der Projektausgaben liegen und ein angemessener Eigenanteil erbracht wird. 

 

 

Stand: August 2017

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