Folgende Vorhaben sollen gefördert werden: Produktionsvorbereitende Maßnahmen (auch Drehbücher), Herstellung von Kinofilmen und Fernsehprojekten, Post-Produktions-Maßnahmen, Verleih und Vertrieb, Filmabspiel und Filmpräsentation, Kinodigitalisierung, Innovative Entertainmentformate, Innovative audiovisuelle Inhalte (Games, Web 2.0, Mobile oder auch 360 Grad-Projekte) und sonstige Maßnahmen im Sinne der Förderungsziele (Hörspiele, Stipendien etc.) .
Es können Darlehen und Zuschüsse beantragt werden.
Antragsberechtigte sind Produzenten, Drehbuchautoren, Filmemacher, Regisseure, Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen, Betreiber von nordrhein-westfälischen Kinos und Abspielstätten sowie Veranstalter von Filmprogrammen.