Finanzierungsplanung

Die Finanzierungsplanung basiert auf der Investitionsplanung: es werden der Kapital- und Liquiditätsbedarf dargestellt und darauf aufbauend lang-, mittel- und kurzfristige Finanzierungsvorschläge gemacht. Die Finanzierung sollte in der Regel mindestens zu 15 % aus Eigenmitteln erfolgen. Es gilt: je höher die Eigenkapitaldecke, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, einen Kredit zu erhalten. Ist jedoch, kein Eigenkapital vorhanden, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, die Finanzierung über Existenzgründungsgelder zu sichern. Die Auswahl der Finanzierungsmittel erfolgt nach den Kriterien Rendite (Zinssatz), Liquidität (Laufzeit, tilgungsfreie Jahre), Flexibilität (Möglichkeiten der Sondertilgung), Planungssicherheit (Zinsbindungsdauer) und Besicherung (Nachrangdarlehen, Haftungsfreistellung), sowie der Möglichkeit zur Sondertilgung. Aus der Vielzahl der öffentlichen Fördermittel gilt es, ein optimales Konstrukt herauszuarbeiten. Neben der KfW-Mittelstandsbank sollten Sie auch die Investitionsbank des Landes ansprechen.

Die Antragstellung der öffentlichen Gelder erfolgt über eine Geschäftsbank, die die Antragsunterlagen an die Refinanzierungsinstitute weiterleitet. Wichtig: mit dem Investitionsvorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein! Ein Rechtsanspruch auf Gewährung öffentlicher Gelder besteht nicht. Die öffentlichen Gelder sind banküblich abzusichern. Haftungsfreistellungen sind bei einigen Programmen teilweise möglich. Einige Darlehen können als Nachrangdarlehen gewährt werden. Liquidititätsreserven sollten über das Kontokorrentkonto vorgehalten und mit dem Kreditinstitut ein Kontokorrentrahmen vereinbart werden. Da ein sich täglich ändernder Kontostand eine genaue zukünftige Zinsberechnung nicht zulässt, werden bei der Finanzierungsplanung die Kontokorrentzinsen auf der Basis der angegebenen durchschnittlichen Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites berechnet. Damit das Kreditinstitut den Kapitaldienst sehen kann, sollte eine Übersicht über den jährlichen Zins- und Tilgungsverlauf übergeben werden.

 

 

Stand: Juli 2015

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