Im Folgenden möchten wir Ihnen einen ersten Überblick zu dem ausgelaufenen Programm Gründercoaching Deutschland der KFW geben. Die Beratung im Nachgründungsbereich kann ab 2016 durch das BAFA-Programm „Förderung des unternehmerischen Know-hows“ bezuschusst werden.
Wer konnte das Gründercoaching in Anspruch nehmen?
- Junge Unternehmen bis zu 5 Jahre nach der Gründung oder Betriebsübernahme
- Für diejenigen, die sich noch in der Vorgründungsphase befinden, gab/gibt es oft spezielle Landesprogramme
Änderungen ab 01. Mai 2015
- ExistenzgründerInnen bis zu 2 Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit.
- Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Wie hoch war der Zuschuss für das Gründercoaching Deutschland?
- Das maximal förderfähige Tageshonorar betrug 800 Euro.
- Unser Beratungshonorar wurde bis zu 75 % bezuschusst.
Änderungen ab 01. Mai 2015
- Unser Beratungshonorar wurde bis zu max. 75 % in den neuen Bundeslänern (exkl. Berlin + Region Leipzig) und bis zu max. 50 % in den alten Bundesländern (inkl. Berlin + Region Leipzig) bezuschusst.
- Die Zuschusshöhe belief sich auf max. 3.000 EUR in den neuen Bundesländern und max. 2.000 EUR in den alten Bundesländern.
Wie bekam ich den Zuschuss für das Gründercoaching Deutschland?
- Viele unserer Berater sind in der KfW-Beraterbörse gelistet.
- Ihre Regionalpartner bezüglich des Antrages für das Gründercoaching Deutschland waren in der Regel die zuständigen IHKs und HWKs.
- Vor der Antragsstellung war mit den Ansprechpartnern ein persönliches Kontaktgespräch zu führen.
- Die Empfehlung wurde nun an die KfW weitergeleitet. Diese entschied noch vor Vertragsunterschrift über den Zuschuss.
- Nach Zugang der Zusage begannen Sie Ihre Zusammenarbeit mit Ihrem Fachberater.
- Nach Beendigung der Beratung reichten Sie die Gesamtrechnung, den Schlussverwendungsnachweis sowie den Kontoauszug über Ihren geleisteten Anteil bei dem Regionalpartner ein.
- Die KfW veranlasste die Auszahlung des Zuschusses.