GuW Saarland – Gründungsfinanzierung

Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung unterstützt Gründer und junge Unternehmen bei Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Arbeits-/Ausbildungsplätzen als Beitrag zum Strukturwandel und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Saarland.

Förderart: Zinszuschuss

Förderbetrag: Kreditbetrag maximal 2 Mio. EUR pro Vorhaben

Finanzierungsanteil: Max. 100 % der förderfähigen Investitionen bzw. Betriebsmittel

Bemessungsgrundlage: Investitionen (auch immaterielle), Betriebsmittel, Aufwendungen für die Markterschließung

Geldgeber: Saarländische Investitionskreditbank

Geförderte Vorhaben: Finanzierungen von Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen:

  • Grundstücke und Gebäude,
  • gewerbliche Baumaßnahmen,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattungen,
  • immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer,
  • die Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung,
  • Kosten für erste Messeteilnahmen,
  • Finanzierung von Betriebsmitteln und Waren-/Materialinvestitionen

Sprechen Sie mit unseren zertifizierten Beratern bei Fragen oder für weiterführende Informationen.

 

Stand: Januar 2015

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.