Im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ werden Regelungen des Saarlandes zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft zusammengefasst. Dadurch sollen aufbauend auf den in der Region vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten, dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Das Förderziel ist dabei, die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Förderart: Zuschuss, max. 20% als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung
Förderbetrag:
- Geschaffene Dauerarbeitsplätze: maximale Investitionssumme 200.000 EUR je geschaffenem Dauerarbeitsplatz
- Gesicherte Dauerarbeitsplätze: maximale Investitionssumme 100.000 EUR je gesichertem Dauerarbeitsplatz
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionsvorhaben mit einer förderfähigen Investitionssumme von weniger als 25.000 EUR.
Geldgeber: Min. ist für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Geförderte Vorhaben: Investitionen, die der Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen dienen, wie z.B.:
- Errichtung einer Betriebsstätte
- Erweiterung einer Betriebsstätte
- Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Investitionen, die in besonderem Maße der Fachkräftesicherung dienen
- Investitionen die zur Erlangung eines Zertifikats oder Gütesiegels führen.
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