Bundesland: Bayern
Geldgeber: Bayerische Beteiligungsgesellschaft
Was wird gefördert?
Das Ziel des Förderprogrammes ist es, durch die Stärkung der Eigenkapitalbasis eine Erhöhung von Kreditmöglichkeiten für die antragstellenden Unternehmen zu generieren. Förderfähige Maßnahmen betreffen Investitionen und Wachstum sowie Betriebsmittelfinanzierungen mit Vorhabensbezug. Für das Bundesland Bayern werden die Beihilfen auf Basis der De-minimis-Verordnung gewährt.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Der Förderbetrag liegt bei mindestens 10.000 Euro und kann bei maximal bis zu 100.000 Euro liegen mit einer maximalen 10-jährigen Laufzeit.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind Unternehmen die dem Mittelstand angehörig sind und seit mindestens 5 Jahren auf dem Markt aktiv sind. Die Antragsteller müssen der Branche Handwerk, Handel oder Gewerbe zugehörig sein du einen Vorjahresumsatz von 5 Mio. Euro nicht überschritten haben. Unabhängig vom Unternehmenssitz des Antragstellers muss das Vorhaben im Bundesland Bayern umgesetzt werden.