Kombiprodukt „Bürgschaft und Beteiligung“ Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bayerische Garantie Gesellschaft

 

Was wird gefördert?

Förderziel des Programmes ist es, antragstellende Unternehmen die bereits seit 5 Jahren auf dem Markt aktiv sind durch die Kombination eines verbürgten Darlehens mit einer stillen Beteiligung zu unterstützen, wenn diese fehlende Kreditsicherheiten und knappes Eigenkapital vorweisen. Vorhaben die verbürgungsfähig sind betreffen die Deckung des Betriebsmittelbedarfs bei Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung, die Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe sowie den Erwerb von Gesellschaftsanteilen. Für das Bundesland Bayern werden die Beihilfen auf Basis der De-minimis-Verordnung gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Der Beteiligungshöchstbetrag des Kombiproduktes „Bürgschaft und Beteiligung“ liegt bei 125.000 Euro mit einem Förderbetrag der bei mindestens 100.000 Euro und maximal bei bis zu 500.000 Euro liegen kann. Das Verhältnis von dem verbürgten Darlehen und der Beteiligung muss immer 75:25 betragen. Der Darlehensbetrag muss zwischen 75.000 Euro und höchstens bei 375.000 Euro liegen mit einer Laufzeit die mindestens 7 Jahre beträgt. Die einmalige Gebühr beträgt 1,0 % des verbürgten Kreditbetrages und die laufende Gebühr liegt bei 1,0 % des verbürgten Kreditbetrags, sofern der Investitionsanteil bei der Vorhabensfinanzierung überwiegt. Steht bei der Förderung der Betriebsmittelanteil im Vordergrund oder handelt es sich um eine Konsolidierung oder Umschuldung, liegt die laufende Gebühr bei 1,25 % des verbürgten Kreditbetrags.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Programmes berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die bereits seit mehr als 5 Jahren am Markt aktiv sind. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten und es muss sich der Firmensitz oder eine Betriebsstätte im Bundesland Bayern befinden.

 

 

Stand: Oktober 2017

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.