
Gibt es auch einen kleinen Geschäftsplan (Gründungskonzept)?
Ja, für die Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit (ALG I-Empfänger) oder des Eingliederungszuschusses bei der ARGE (ALG II-Empfänger) ist es häufig ausreichend, eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens, einen Lebenslauf, einen Kapital- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorzulegen. Darüber hinaus muss eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Von Kreditinstituten wird allerdings immer ein großer Geschäftsplan erwartet, der die Existenzgründung in all ihren Facetten ausleuchtet.