Schätzt der Existenzgründer seinen Jahresumsatz auf weniger als 17.500 Euro, so kann er von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. In diesem Fall stellt er seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und braucht entsprechend auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die zweite Grenze, der Planumsatz in Höhe von 50.000 Euro für das laufende Jahr, sorgt häufig für Verwirrung. Planrechnungen können in diesem Fall helfen.