Investitionsplanung

Alle Planrechnungen bauen auf der Investitionsplanung auf. Generell lassen sich die Investitionen in Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung, Sachanlagen, Kauf von bzw. Beteiligung an Firmen, Markterschließung, Material und Waren in allgemeine Anlaufkosten und in Vorfinanzierungskosten für Aufträge unterteilen. Schon hier haben Sie als Gründer/in den ersten Stolperstein zu bewältigen. Die Kosten sind als Nettokosten anzugeben. Die Umsatzsteuer ist vom Kaufpreis abzuziehen, d.h. sie gilt als „durchlaufender Posten“. Anders kann gehandelt werden, wenn Sie von der steuerlich möglichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dann kann der komplette Kaufpreis inklusive der Umsatzsteuer als Investition angesetzt werden. Auch im ersten Fall muss die Umsatzsteuer vorfinanziert werden, da sie auch tatsächlich gezahlt wird. Dies kann durch einen kurzfristigen Kontokorrentkredit erfolgen. Darüber hinaus unterliegen die Investitionen Abschreibungen, die in die Rentabilitätsplanung übernommen werden müssen. Allerspätestens hier sollten Sie fachkundigen Rat einholen. Die Qualität der Planung hängt entscheidend vom „ Nicht vergessen einzelner Positionen“ ab. Viele Jungunternehmer/-innen scheitern daran, dass nicht die richtige Steuerlast berechnet wurde und nach einem Jahr eine Nachzahlung kommt, die für den/die Unternehmer/-in die Insolvenz bedeuten kann.

Stand: Oktober 2014

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