Begriff und Haftung der Rechtsform GmbH
Die Rechtsform GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nimmt unter den verschiedenen Gesellschaftsformen eine bedeutende Rolle ein. Bei der Rechtsform GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Vorteile der GmbH haben dazu geführt, dass sie die am weitesten verbreitete Rechtsform in Deutschland ist.
Die beschränkte Haftung ist in der Definition des GmbH-Gesetzes festgelegt, die besagt, dass allein das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet. Das Privatvermögen der Gesellschafter ist grundsätzlich nicht mit eingebunden, außer die Vermögenslosigkeit der GmbH wurde in rechtswidriger Weise verursacht (Tatbestand der Existenzvernichtungshaftung).
Gründung einer GmbH
Die Gründung einer GmbH kann durch einen Einzelnen (Einmann-GmbH) oder durch mehrere natürliche oder juristische Personen erfolgen. Das Stammkapital der GmbH wird aus den Kapitaleinlagen der einzelnen Gesellschafter gebildet. Sie vereinbaren einen Gesellschaftsvertrag (Satzung), der notariell beurkundet mindestens folgendes beinhalten muss:
- Firma, Sitz und Gesellschaftsgegenstand der GmbH
- Höhe des Stammkapitals der GmbH
- Übernahme der Stammeinlagen durch die Gesellschafter der GmbH
Stammkapital der Rechtsform GmbH
Das Stammkapital beträgt in Deutschland mindestens 25.000 Euro. Nur 1 Euro Stammkapital ist notwendig bei der neu eingeführten Rechtsform Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Gewinnverteilung bei einer GmbH
Die Gewinnverteilung wird in der Gesellschafterversammlung der GmbH beschlossen.