Sachsen-Anhalt INVESTIERT

Förderprogramm

Investitionsförderprogramm Sachsen-Anhalt

Spezifisches Ziel

Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Innovative Investitionen zur Anschaffung aktivierungsfähiger und betrieblich genutzter Wirtschaftsgüter (einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter, die eine Sachgesamtheit bilden) und
  • Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern, sofern diese als Anlagevermögen dienen

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 Euro

Was Sie beachten sollten

  • Projekte mit förderfähigen Ausgaben unter 20.000 Euro werden nicht gefördert
  • mit dem Vorhaben darf nicht vor Antragseingang bei der Investitionsbank begonnen werden

Auswahlkriterien

  1. a) Anzahl der durch das Investitionsvorhaben geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätze

Schaffung von:

  • einem Arbeitsplatz: 3 Punkte,
  • bis zu drei Arbeitsplätzen: 5 Punkte,
  • mehr als drei Arbeitsplätzen: 7 Punkte
  • Sofern es sich um eine Existenzgründung handelt: zusätzlich 1 Punkt. Der Existenzgründer zählt bei der Ermittlung der geschaffenen Arbeitsplätze nicht. 
  • Sofern lediglich der Erhalt von Arbeitsplätzen erfolgt: 1 Punkt
  • Die Löhne der im antragstellenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer liegen mindestens 20% über dem gesetzlichen Mindestlohn: zusätzlich 1 Punkt
  1. b) Produktivitätssteigerungen

Das antragstellende Unternehmen beabsichtigt mit der Investition eine im Antrag zu plausibilisierende Produktivitätssteigerung nach dem Verhältnis Umsatz je Mitarbeiter auf Grundlage der Angaben zur Prüfung des KMU-Status nach der Empfehlung der Europäischen Kommission 

  • um bis zu 10%: 1 Punkt,
  • um mehr als 10% bis zu 20%: 3 Punkte,
  • um mehr als 20%: 5 Punkte
  1. c) Ressourceneffizienz
  • Das antragstellende Unternehmen beabsichtigt mit der Investition eine im Antrag zu plausibilisierende Reduzierung des Energieverbrauchs: 1 Punkt
  • Das antragstellende Unternehmen beabsichtigt mit der Investition eine im Antrag zu plausibilisierende Wiederverwendung von eigenen Abfällen, eigener Abwärme und eigenem Abwasser im Unternehmen: 2 Punkte
  • Der Reduzierung des Verbrauchs steht die Eigenenergieerzeugung für den betrieblichen Bedarf aus regenerativen Quellen gleich. Beabsichtigte Investitionen in die Eigenenergieerzeugung aus regenerativen Quellen: 3 Punkte

Zur Erlangung dieser Zuschüsse muss ein Förderantrag beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt gestellt werden, in dem u.a. auf die Auswahlkriterien eingegangen werden soll. Dabei unterstützen Sie die versierten Berater des Zentrums für Mittelstandsberatung gern.   

 

Stand: Juli 2024

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.