Förderprogramm
Investitionsförderprogramm Sachsen-Anhalt
Spezifisches Ziel
Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Innovative Investitionen zur Anschaffung aktivierungsfähiger und betrieblich genutzter Wirtschaftsgüter (einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter, die eine Sachgesamtheit bilden) und
- Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern, sofern diese als Anlagevermögen dienen
Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 Euro
Was Sie beachten sollten
- Projekte mit förderfähigen Ausgaben unter 20.000 Euro werden nicht gefördert
- mit dem Vorhaben darf nicht vor Antragseingang bei der Investitionsbank begonnen werden
Auswahlkriterien
- a) Anzahl der durch das Investitionsvorhaben geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätze
Schaffung von:
- einem Arbeitsplatz: 3 Punkte,
- bis zu drei Arbeitsplätzen: 5 Punkte,
- mehr als drei Arbeitsplätzen: 7 Punkte
- Sofern es sich um eine Existenzgründung handelt: zusätzlich 1 Punkt. Der Existenzgründer zählt bei der Ermittlung der geschaffenen Arbeitsplätze nicht.
- Sofern lediglich der Erhalt von Arbeitsplätzen erfolgt: 1 Punkt
- Die Löhne der im antragstellenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer liegen mindestens 20% über dem gesetzlichen Mindestlohn: zusätzlich 1 Punkt
- b) Produktivitätssteigerungen
Das antragstellende Unternehmen beabsichtigt mit der Investition eine im Antrag zu plausibilisierende Produktivitätssteigerung nach dem Verhältnis Umsatz je Mitarbeiter auf Grundlage der Angaben zur Prüfung des KMU-Status nach der Empfehlung der Europäischen Kommission
- um bis zu 10%: 1 Punkt,
- um mehr als 10% bis zu 20%: 3 Punkte,
- um mehr als 20%: 5 Punkte
- c) Ressourceneffizienz
- Das antragstellende Unternehmen beabsichtigt mit der Investition eine im Antrag zu plausibilisierende Reduzierung des Energieverbrauchs: 1 Punkt
- Das antragstellende Unternehmen beabsichtigt mit der Investition eine im Antrag zu plausibilisierende Wiederverwendung von eigenen Abfällen, eigener Abwärme und eigenem Abwasser im Unternehmen: 2 Punkte
- Der Reduzierung des Verbrauchs steht die Eigenenergieerzeugung für den betrieblichen Bedarf aus regenerativen Quellen gleich. Beabsichtigte Investitionen in die Eigenenergieerzeugung aus regenerativen Quellen: 3 Punkte
Zur Erlangung dieser Zuschüsse muss ein Förderantrag beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt gestellt werden, in dem u.a. auf die Auswahlkriterien eingegangen werden soll. Dabei unterstützen Sie die versierten Berater des Zentrums für Mittelstandsberatung gern.