Staatliche Förderung des Produzierenden und Verarbeitenden Gewerbes

Wussten Sie, dass in Deutschland etwa 9 von 10 Investitionsvorhaben im produzierenden Gewerbe förderfähig sind? Nicht nur für Existenzgründer, sondern auch für Bestandsunternehmen bieten EU, Bund und die Bundesländer eine Vielzahl an Förderprogrammen.

Auch Sie können von Subventionen und Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften profitieren. Aufgrund der großen Vielfalt möglicher Förderprogramme zeigen wir Ihnen exemplarisch wichtige Förderprogramme auf, die bei unseren Mandanten des Produzierenden und Verarbeitenden Gewerbes häufig Anwendung finden. 

 

GRW-Förderung: Zuschuss für Investitionen

 Die „GRW“-Förderung richtet sich an bestehende Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit einem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss unterstützen die Landesbanken der jeweiligen Bundesländer Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.

Da das Förderprogramm die Stärkung der „regionalen Wirtschaftsstruktur“ zum Hauptziel erklärt hat, variiert die zulässige GRW-Förderung innerhalb Deutschlands. Im Wesentlichen ist sie von der wirtschaftlichen Entwicklung der entsprechenden Region abhängig. Einfach gesprochen sollen strukturschwache Regionen, wie etwa die neuen Bundesländer, stärker von der Förderung profitieren und strukturstarke Regionen weniger stark. 

In der neuen Förderperiode ab 2022 gibt es etwa in Berlin s.g. C-Fördergebiete und D-Fördergebiete sowie Gebiete, in denen keine GRW-Förderung möglich ist. Geregelt werden diese Fördergebiete bundesweit in s.g. Fördergebietskarten. In den C-Fördergebieten sind beispielsweise folgende Förderquoten (bezogen auf die förderfähigen Ausgaben) möglich: 

  • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 30-35 Prozent
  • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen 20-25 Prozent
  • Betriebsstätten von großen Unternehmen 10-15 Prozent.

 

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ein mit der GRW-Förderung verwandtes Instrument ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Ziel ist der Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem Folgendes gefördert wird:

  • die Entwicklung und strukturelle Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand, 
  • der Strukturwandel in im Niedergang befindlichen Industrieregionen. 

Für letztere sind beispielsweise die betroffenen Regionen vom Kohleausstieg zu nennen. Aber auch darüber hinaus finden sich zahlreiche förderfähige Gebiete im ländlichen Raum in der gesamten Bundesrepublik. 

 

Förderung der Digitalisierung

Die Digitalisierung ist mittlerweile in aller Munde. So sind bundesweit wie auch in den einzelnen Bundesländern Förderprogramme zur Digitalisierung aufgelegt. Exemplarisch soll hier das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Nordrhein-Westfalen dargestellt werden. Dieses findet sich in unterschiedlicher Ausgestaltung auch in anderen Bundesländern wieder. 

Mit dem Programm MID stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen kleine und mittlere Unternehmen darin, die Innovationskraft ihrer Betriebe zu digitalisieren, ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln und so auch in Zukunft einer der wirtschaftlichen Motoren des Landes zu sein.

Der Fokus des Programms richtet sich darauf, die eigenen Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren innovativ und intelligent weiter- oder neu zu entwickeln. Mit konkreten Projekten im eigenen Unternehmen können so branchenweite Trends maßgeschneidert aufgegriffen werden und ein Wissens- und Technologietransfer vorangetrieben werden. Es geht darum, eine breite Basis für digitale Transformation und innovativen Wandel kontinuierlich zu fördern und gleichzeitig kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, sich bestmöglich auf dem Markt behaupten zu können.

Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich dabei in drei Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen: 

  1. In drei Varianten der Gutscheinförderung –  MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation – wird es Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglicht, projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen.
  2. Mithilfe eines MID-Assistenten oder einer MID-Assistentin kann die Einstellung einer Hochschulabsolventin oder eines Hochschulabsolventen bezuschusst werden und so ein konkreter Wissenstransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein vollzogen werden.
  3. Mit dem dritten Teilprogramm MID-Invest können Investitionen in innovative Hard- und Software gefördert werden.
  4.  

Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz

Das produzierende und verarbeitende Gewerbe ist ein vergleichsweise energieintensiver Sektor, dem in Deutschland hohe Energiekosten gegenüberstehen. Dies macht die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Standorten im Ausland nicht immer einfach. 

Ein Beispiel, dem förderpolitisch entgegenzuwirken, leistet das Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (BMWi). Dabei werden folgende Fördergegenstände zur Verbesserung der Energieeffizienz von Prozessen und Anlagen in Unternehmen gefördert.

Modul 1: Querschnittstechnologien

Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus

Modul 5: Transformationspläne

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Eine detaillierte Beschreibung der Module erhalten Sie gerne von unseren Beratern vom Zentrum für Mittelstandsberatung. 

 

Das Forschungszulagengesetz 

Aber nicht nur Zuschüsse können Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten, sondern auch Steuererleichterungen. 

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) bietet eine Rückerstattung von bis zu 35% Ihrer Forschungsausgaben. Es richtet sich an Unternehmen mit hohen Forschungskosten, besonders in den Bereichen Chemie, IT, produzierendes Gewerbe und technische Startups. Die Förderung gilt auch für gescheiterte Projekte und rückwirkend für drei Jahre. Dies ermöglicht Ihnen, für laufende und vergangene Projekte von der Forschungszulage zu profitieren. Profitieren Sie von einer großzügigen jährlichen Förderung für jährliche Ausgaben von bis zu 10 Millionen Euro. Diese Unterstützung hilft Ihnen, auch umfangreiche Forschungsvorhaben effektiv zu finanzieren und Ihre Innovationskraft zu stärken.

In allen genannten Förderbereichen verfügen unsere Berater über jahrelange Erfahrung und Expertise. Profitieren auch Sie davon!

Stand: Oktober 2024

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