Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags ist aktuell eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk. Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es daher wichtig, die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen fest zu etablieren. Sonst verlieren Sie schnell den Anschluss.
Einen immer wichtigeren Stellenwert in der staatlichen Förderung der Digitalisierung nimmt dabei die IT-Sicherheit ein. Dies meint den Zustand von technischen Systemen zur Informationsverarbeitung, –speicherung und -lagerung, der deren Schutz sicherstellen soll. IT-Sicherheit dient dem Schutz vor Gefahren bzw. Bedrohungen, der Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden und der Minimierung von Risiken.
Aufgrund der wachsenden Bedeutung der IT Sicherheit und der gleichermaßen wachsenden Förderlandschaft werden im Folgenden die wichtigsten Förderprogramme zur Förderung der IT Sicherheit skizziert. Beginnen wir mit einem bundesweit angebotenen Programm.
Förderprogramm „go-digital“
Im Förderprogramm „go-digital“ sind alle Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die der IT-Sicherheit dienen, förderfähig. Gegenstand der Förderung in diesem Modul ist die qualifizierte Beratung von KMU und Handwerk zur Verbesserung ihres IT-Sicherheitsniveaus und des Datenschutzes. In die Beratung von KMU in diesem Modul sollen Maßnahmen zur Verfolgung der allgemein anerkannten Schutzziele wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität und Verbindlichkeit in die betrieblichen Abläufe und Geschäftsprozesse integriert werden.
Dies erfolgt nach einer Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten digitalen Maßnahmen/betrieblichen IKT-Infrastruktur für digitale Geschäftsabläufe und -modelle (z.B. in Form eines KMU-gerechten Audits).
Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Förderanträge können noch bis einschließlich 31.12.2024 bewilligt werden. Die Umsetzung bewilligter Projekte ist bis in das Jahr 2025 hinein möglich.
Aber auch die einzelnen Bundesländer verfügen über attraktive Förderprogramme, die dem Thema IT-Sicherheit eine hohe Bedeutung beimessen.
Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante
Die L-Bank sieht in der Digitalisierung für die Unternehmen in Baden-Württemberg eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Mit der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie unterstützt sie mittelständische Unternehmen bei ihren Digitalisierungsvorhaben.
Sie können von einem Zuschuss von bis zu 3.000 € profitieren. Falls Sie Fremdkapital anstelle eines Zuschusses zur Finanzierung benötigen oder Ihre Investitionssumme zwischen 15.000 € und 100.000 € liegt, können Sie auch die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus wählen.
Förderfähig sind die
- Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
- Erhöhung der IKT-Sicherheit
- Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen.
Bayern: Digitalbonus
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Bis Dezember 2027 können kleine Unternehmen wieder Anträge stellen.
Gefördert werden:
- Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Software.
- Die zuwendungsfähigen Leistungen umfassen auch die Einführung der entwickelten Lösungen (z. B. Einrichtung, Installation, individuelle Anpassungen, Programmierungen, technische Dokumentation).
- Beratungsleistungen und Schulungsmaßnahmen für die einzuführende Lösung
Bei Maßnahmen der IT-Sicherheit kann auch die hierzu notwendige IKT-Hardware gefördert werden, u.a. Firewall, Datensicherungs- und Netzwerksicherheitskomponenten.
Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro in die IT Sicherheit. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Brandenburg: BIG Digital
Ziel der Förderung des Brandenburgischen Innovationsgutscheins (BIG) Digital ist es, KMU inklusive Handwerksbetrieben bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
Gefördert werden:
Beratungsprojekte
Die Projekte müssen darauf ausgerichtet sein, betriebliche Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren und für deren Nutzung geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Der Durchführungszeitraum eines Beratungsprojekts soll sechs Monate nicht überschreiten.
Implementierungsprojekte
Die Projekte müssen ausgerichtet sein auf die Anwendung
- neuer Organisationsmethoden auf der Ebene des Unternehmens im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Organisationsinnovation) oder
- einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien oder Lösungen (Prozessinnovation) in betrieblichen Abläufen oder Prozessen für die Produktion oder Erbringung von Leistungen.
In beiden Fällen ist bei der Implementierung die Wahrung der IT-Sicherheitsstandards zwingende Voraussetzung für die Förderung.
Es ist ein Durchführungszeitraum von 2 Jahren und ein Zuschuss von 250.000 EUR möglich.
Bremen: Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0
Dieses Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Fragestellungen der IT-Sicherheit und verwandten Themen wie Big Data oder Cloud Computing. Geprüfte Unternehmensberater schauen sich die Prozesse Ihres Unternehmens an und überlegen gemeinsam mit den Mitarbeitern und der Geschäftsleitung, wie sich die IT-Infrastruktur noch sicherer gestalten lässt, bspw. durch die Abwehr externer Angriffe. Eine Beratung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro gefördert. So fällt es Unternehmen leichter, den ersten Schritt in die digitale Zukunft zu gehen.
Hamburg: Hamburg Digital
Das Förderprogramm „Hamburg Digital“ unterstützt bei der Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle und trägt dadurch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhöhung der Sicherheit beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien bei.
Gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramms „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben.
Gefördert werden außerdem Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 3.000 € (netto) je Modul und Förderantrag betragen.
Im Modul Hamburg-Digital „Check“ werden Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50% bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 € bezuschusst.
Im Modul II Hamburg-Digital „Invest“ werden die Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30% bis zu einem maximal Förderbetrag von 17.000 € bezuschusst.
Hessen: DIGI Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen
Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse durch die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik und bei der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim antragstellenden Unternehmen zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Für förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen können KMU und Freie Berufe einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro erhalten. Gefördert werden Maßnahmen ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Sachausgaben – bis zu 50.000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Investitionen einen Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen erkennen lassen und gleichzeitig die IT-Sicherheit erhöhen.
Mecklenburg –Vorpommern: Digitalisierungsförderung MV
Mit der „Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern“ soll die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Mittelstandes im Land Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden. KMUs sollen bei der Einführung und Umsetzung neuer digitaler Prozesse im Land unterstützt werden. Der technologische Wandel in den Unternehmen soll durch den Einsatz und die Anwendung von neuen digitalen Technologien beschleunigt werden. Die Anwendung neuer Methoden soll zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und zu effektiveren Produktions- und Leistungsprozessen führen. Die Qualität und Quantität bei Produkten und Verfahren sollen gesteigert, eine Nachverfolgung der betrieblichen Prozesse möglich gemacht werden. Mit der Förderung des Einsatzes von Digitalisierung, Automatisierung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den Unternehmen soll auch den negativen Auswirkungen des Fachkräftemangels entgegengewirkt werden.
KMU mit weniger als 100 Beschäftigte können im Rahmen der Förderung digitaler betrieblicher Kleininvestitionen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit bis zu 50.000 EUR je Vorhaben gefördert werden. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000 EUR betragen.
Niedersachsen: Digitalbonus NiedersachsenInnovativ
Das Ziel des Förderprogramms Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ ist die Förderung innovativer Digitalisierungsprojekte, die sich durch ihre innovative Ausrichtung auszeichnen und anderen Unternehmen als Beispiel dienen könnten. Zur Beurteilung des innovativen Charakters eines Projektes wird nicht nur auf eine Branche geblickt, sondern vielmehr die allgemeine Verbreitung von vergleichbaren digitalen Systemen betrachtet und wie lange diese Systeme bereits eingesetzt werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine bereits fortgeschrittene Digitalisierung im Betrieb, auf der mit dem innovativen Digitalisierungsvorhaben, gefördert durch den Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ, aufgesetzt werden kann.
Förderfähig sind
- Investitionsvorhaben in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
- Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT- Sicherheit
Förderung:
- Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen
- Förderhöhe mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen: Mittelstand innovativ und Digital (MID) – Digitalisierung
Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich in mehrere Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen: Die drei Varianten der Gutscheinförderung MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation ermöglichen es Unternehmerinnen und Unternehmern, ihre Betriebsabläufe effizient und digital abzubilden und projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen.
MID-Digitale Sicherheit erweitert die bisherige Förderfamilie und nimmt den Aspekt der IT-Sicherheit in den Blick:
Mit MID-Digitale Sicherheit werden spezifische Maßnahmen gefördert, die die digitale Sicherheit im Unternehmen analysieren und erhöhen. Insbesondere geht es dabei darum, Sicherheitsschwachstellen zu identifizieren, sich gegenüber potenziellen Cyberangriffen abzuschirmen und anwendungsspezifische Sicherheitsstandards im Unternehmen zu etablieren.
Es werden Maßnahmen aus drei Schwerpunkten gefördert, die bei der Antragstellung beliebig miteinander kombiniert werden können:
Schwerpunkt a) − Analyse des Ist-Zustandes
Im Rahmen des Schwerpunkts a) können Analysen der bestehenden Infrastruktur gefördert werden. Ebenfalls sind u. a. Penetrationstests und Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen förderfähig. Auch die Simulation von Sicherheitsvorfällen und die Erstellung eines Notfallplans werden unterstützt.
Schwerpunkt b) − Faktor Mensch
Schwerpunkt b) beinhaltet insbesondere Maßnahmen, die Mitarbeitende für das Thema digitale Sicherheit sensibilisieren. Hierbei können beispielsweise Schulungen für alle Mitarbeitenden gefördert werden, aber auch Unterstützung bei der organisatorischen Verankerung des Themas im Unternehmen sowie die Fortbildung einzelner Mitarbeitenden zu IT-Sicherheitsbeauftragten.
Schwerpunkt c) − Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz
Im Schwerpunkt c) werden die Unternehmen dabei unterstützt, Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz anzuschaffen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Antiviren-Software, Anti-Ransomware, schlüsselfertige Firewalls (Soft- und Hardware) und Back-up-Software. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für maximal zwölf Monate.
Ausgaben für Wartungs-, Lizenz- und Schulungsverträge können in Vorkasse geleistet werden und bereits vor dem Ablauf von zwölf Monaten mit dem Projektabschluss eingereicht werden.
Es werden 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 15.000 Euro) erstattet.
Schleswig-Holstein: Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen
Mit diesem Förderprogramm sollen Digitalisierungsaktivitäten in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft angeregt werden und somit deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung erfolgt in den aufeinander aufbauenden Modulen Beratung und Umsetzung.
Modul Beratung
Im Modul Beratung werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren sowie dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Diese dienen
- der Verbesserung der IT-Sicherheit oder
- der Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle oder
- der Digitalisierung von Prozessen oder
- der Digitalisierung von Produkten und Verfahren.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder durch Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Im Modul Beratung beträgt die Zuwendung maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Modul Umsetzung
In diesem Modul werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, gefundene individuelle Lösungen im Unternehmen zu implementieren einschließlich der dazu notwendig werdenden Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Modul Umsetzung kann nach erfolgtem Durchlauf des Moduls Beratung in Anspruch genommen werden. Alternativ kann es auch beantragt werden, wenn das kleine Unternehmen innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung bereits eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten hat und die Umsetzung nun erfolgen soll.
Gefördert werden:
- Hardware, z. B. Server, PCs, Speicher- und Peripheriegeräte
- Software, z. B. BI-Tools (Business Intelligence-Tools), CRM (Customer Relationship Management), DMS (Dokumenten-Management-System), ECM (Enterprise Content Management) oder ERP (Enterprise Ressource Management), wobei
- beim einmaligen Erwerb einer Nutzungslizenz die Kosten für eine Dauer von maximal bis zu 36 Monaten anerkannt werden,
- bei „Software as a Service“ (SaaS) die Kosten längstens für zwölf volle Kalendermonate förderfähig sind und
- bei Miete von Cloud-Speicher-Lösungen die Kosten längstens für sechs volle Kalendermonate anerkannt werden,
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Hardware oder Software, z. B. Installation von Hardware, Installation und Anpassung von Software, Datenmigration, monatliche Kosten für Hosting und Service sowie Kosten für die Herstellung und Erlangung digitaler Barrierefreiheit sowie
- Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. externe Dienstleistungen zur Schulung eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Im Modul Umsetzung beträgt die Zuwendung maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Thüringen: Digitalbonus Thüringen
Mit dem Digitalbonus Thüringen werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit unterstützt.
Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für Hard- und Software einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister.
Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:
1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen, insbesondere:
- Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung
- Einführung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)
- Implementierung von Dokumenten-Management-Systemen (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen
- Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
- Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme
- Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES
- Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)
- Integration spezieller mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
- Einführung digitaler Abbilder/ Duplikate (z. B. digitale Zwillinge)
- Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck
- Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen
- Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)
2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere:
- Einführung datenbasierter Dienstleistungen (z. B. predictive-maintenance-Anwendungen wie Fernwartung)
- Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
- Integration von Automatisierungssoftware zur Optimierung von Geschäftsprozessen
- 3D-Visualisierungen von Messeständen
- Einführung von Marktforschungstools zur Analyse von Kundenbedürfnissen und Markttrends
- Einführung von digitalen Systemen für Webshops, Click&Collect, Delivery inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Online-Marketingmaßnahmen
- Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
- Implementierung von Social-Media-Tools für Contentplanung, -analyse und -monitoring
3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit, insbesondere:
- Einführung von Technologien zur effizienten Speicherung, Verwaltung und Organisation von Daten (z.B. Server- und Netzwerktechnik)
- Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien
- Maßnahmen zur Absicherung von Unternehmensdaten und -systemen vor Bedrohungen und Cyberangriffen (z.B. Backupsysteme, Firewall usw.)
Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informations-/Datensicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.
Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.
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