Grundsätzlich lassen sich Unternehmen in drei Kategorien einteilen: Gewerbe, Handwerk und Freie Berufe. Hinzu kommen unterschiedliche Rechtsformen, die wichtige Aspekte wie Startkapital, Haftung, Gründungskosten und -formalitäten festlegen.
Gewerbe:
- Jede unternehmerische Tätigkeit, Ausnahme sind die Freien Berufe
- Anmeldung beim Gewerbeamt
- Mitgliedschaft in der IHK verpflichtend
- Gewerbeordnung schreibt für bestimmte Tätigkeiten eine Erlaubnispflicht bzw. Genehmigungspflicht vor.
Handwerk:
- Mitgliedschaft in der Handwerkskammer verpflichtend
- Bis auf wenige Ausnahmen besteht für Gründer die Meisterpflicht
Freie Berufe:
- Häufig müssen bestimmte Qualifikationen gegenüber öffentlichen Institutionen nachgewiesen werden
- Mitgliedschaft in Standeskammern verpflichtend für einige Freie Berufe (z. B. Ärzte, Juristen, Steuerberater, Architekten)
Sie sind alleiniger Existenzgründer und können wählen zwischen:
Selbstständig als Freiberufler
- Kein Mindeststartkapital
- Haftung mit Privatvermögen
- Finanzamt entscheidet über Eignung als Freiberufler (wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische, schriftstellerische Berufe)
- Befreiung von der Gewerbesteuer
Kleingewerbe (Unterform des Freiberuflers)
- Kein Mindeststartkapital
- Haftung mit Privatvermögen
- Einfache Buchführung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Bei einem Gewinn unter 17.500€ im Jahr entfällt die EÜR. Es genügt eine Steuererklärung. Umsatzsteuerpflicht und Anmeldung beim Gewerbeamt entfallen.
- Auftritt im Geschäftsverkehr unter Vor- und Zuname ggf. plus Sachzusatz
Kaufmann
- Kein Mindeststartkapital
- Haftung mit Privatvermögen
- Eine gewisse Komplexität und Größe der Unternehmung wird vorausgesetzt
- Eintragung ins Handelsregister erforderlich
- Geschäftsverkehr unterliegt Regelungen des Handelsgesetzbuches
- Führen von Handelsbüchern verpflichtend
- Freie Wahl des Unternehmensnamen
Ein-Personen-GmbH
- Mindeststartkapital: 25.000€
- Haftung auf Höhe der Einlage beschränkt
- Freie Wahl des Unternehmensnamen mit Zusatz „GmbH“
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtend
- Gewinn unterliegt der Körperschaftssteuer
- Eintrag ins Handelsregister
- Hohe Gründungskosten für notarielle Beglaubigung
Unternehmergesellschaft (UG) bzw. Mini-GmbH
- Mindeststartkapital: 1€
- Haftung auf Firmenvermögen beschränkt
- Vereinfachte Gründungsformalität bei ein bis drei Gründern mit Musterprotokoll
- Verpflichtung, Rücklagen in Höhe von 25% des Jahresüberschusses zu bilden
- Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ erforderlich bis Stammkapital von 25.000€ erreicht
- Eintragung ins Handelsregister
- Gesellschaftsvertrag erforderlich
Ein-Personen-AG
- Mindeststartkapital: 50.000€
- Haftung auf Firmenvermögen beschränkt
- Möglichkeit, schnell und einfach Gesellschaftsanteile zu übertragen und Eigenkapital zu beschaffen
- Aufsichtsrat mit mindestens drei Personen verpflichtend
- Hauptversammlung der Aktionäre verpflichtend
- Gründer = Vorstand
- Hohe Anzahl an Formalitäten während und nach der Gründung
Sie gründen als Team ohne Startkapital und haften mit Ihrem Privatvermögen als …
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Mindestens zwei Gesellschafter erforderlich
- Geringe Gründungsformalitäten
- Zusammenschluss mehrerer Freiberufler als GbR möglich
- Nicht zulässig als Handelsgewerbe
- Gesellschaftervertrag nötig
- Anmeldung beim Gewerbeamt
- Unternehmensname beschränkt auf Vor- und Zuname der Gesellschafter ggf. plus Sachzusatz
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung unterliegt dem Einkommensteuergesetz
- Nach Ausscheiden eines Gesellschafters weitere fünf Jahre Haftung für entstandene Verbindlichkeiten
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Mindestens zwei Gesellschafter erforderlich
- Kaufmännischer Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes als gemeinschaftliche Firma
- Anmeldung beim Gewerbeamt
- Eintrag ins Handelsregister, dadurch hohe Notarkosten
- Firmenname frei wählbar
- Unterliegt dem Handelsgesetzbuch
- Führen von Handelsbüchern verpflichtend
- Nach Ausscheiden eines Gesellschafters weitere fünf Jahre Haftung für entstandene Verbindlichkeiten
Kommanditgesellschaft (KG)
- Mindestens zwei Gründer erforderlich
- Gesellschafter werden unterschieden in Kommanditisten (beschränkte Haftung mit Einlage) und Komplementäre (volle Haftung)
- Kaufmännischer Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes als gemeinschaftliche Firma
- Geschäftsführung = Komplementäre
- Anmeldung beim Gewerbeamt
- Eintrag ins Handelsregister, dadurch hohe Notarkosten
- Firmenname frei wählbar mit Zusatz „KG“
- Unterliegt dem Handelsgesetzbuch
- Führen von Handelsbüchern verpflichtend
- Nach Ausscheiden eines Gesellschafters weitere fünf Jahre Haftung für entstandene Verbindlichkeiten
GmbH & Co. KG
- Mischform aus haftungsbeschränkter Kapitalgesellschaft und Kommanditgesellschaft
- Komplementär der KG ist eine GmbH, dadurch auch seine Haftung beschränkt
- Firmenname frei wählbar mit Zusatz „GmbH & Co. KG“
- Vorteil: erleichterte Kapitalbeschaffung und Firmennachfolge
Partnergesellschaft
- Zusammenschluss mehrerer Freiberufler
- Kein Mindeststartkapital
- Haftung mit Privatvermögen
- Einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Befreiung von der Gewerbesteuer
- Eintragung ins Partnerschaftsregister
- Firmenname muss mindestens Name eines Partners plus Zusatz „und Partner/Partnerschaft“ plus Berufsbezeichnung aller Partner beinhalten
Sie gründen als Team mit beschränkter Haftung und bringen daher ein Mindeststartkapital ein als …
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Mindeststartkapital: 25.000€
- Haftung auf Firmenvermögen beschränkt
- Mindestens ein Gesellschafter nötig
- Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden
- Geschäftlicher Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes
- Ein oder mehrere Geschäftsführer möglich, unterliegen der Sorgfaltspflicht (können in persönliche Haftung genommen werden)
- Firmenname frei wählbar plus Zusatz „GmbH“
- Eintrag ins Handelsregister notwendig
- Meldung beim Gewerbeamt
- Ab 500 Mitarbeiter Gründung eines Aufsichtsrats vorgeschrieben
- Gesellschafterversammlung notwendig
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung notwendig
- Gewinn unterliegt der Körperschaftssteuer
Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
- Mindeststartkapital: 25.000€
- Haftung auf Firmenvermögen beschränkt
- Mindestens ein Gesellschafter nötig
- Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden
- Voraussetzung: Gemeinnützigkeit
- Keine Körperschaftssteuer notwendig
- Keine Gewerbesteuer notwendig
- Von Umsatzsteuer befreit oder ermäßigter Steuersatz von 7%
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung notwendig
- Einnahme von Spenden und Ausgabe von Spendenbescheinigungen erlaubt
Limited (Ltd.)
- Mindeststartkapital: 1 Pfund
- Haftung auf Firmenvermögen beschränkt
- Anmeldung bei englischem Unternehmensregister unter Angabe englischer Büroadresse (Zusatzkosten für Dienstleister)
- Gesellschaftsvertrag nach englischem Recht in englischer Sprache
- Schnelle Gründung
- Herabgesetzte Kreditwürdigkeit
- Firmenname frei wählbar plus Zusatz „Limited“
- Eintrag ins Handelsregister notwendig
- Meldung beim Gewerbeamt
- Jahresabschluss nach englischem Recht
- Ab 500 Mitarbeiter Gründung eines Aufsichtsrat vorgeschrieben
- Gesellschafterversammlung notwendig
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung notwendig
- Gewinn unterliegt der Körperschaftssteuer
AG
- Mindeststartkapital: 50.000€
- Haftung auf Firmenvermögen beschränkt
- Hohe formale Anforderungen
- Mindestens ein Gründer
- Anmeldung beim Gewerbeamt
- Eintrag ins Handelsregister
- Firmenname frei wählbar plus Zusatz „AG“
- Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung muss notariell beurkundet werden
- Aufsichtsrat und Vorstand notwendig
- Gründungsprüfung durch Wirtschaftsprüfer
- Jahreshauptversammlung notwendig
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung notwendig
- Unterliegt dem Handelsgesetzbuch
- Führen von Handelsbüchern verpflichtend
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Mindeststartkapital: 50.000€
- Persönlich haftender Gesellschafter
- Vorteil der leichten Fremdkapitalbeschaffung bei eigener Entscheidungskompetenz
- Kommanditaktionäre haften für ihre Aktien
- Mindestens ein Gesellschafter als Komplementär notwendig
- Satzung muss notariell beglaubigt werden
- Eintragung ins Handelsregister notwendig
- Firmenname frei wählbar mit dem Zusatz „KGaA“
- Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung notwendig
- Vorstand = Komplementäre = Geschäftsführung
- Hauptversammlung = Kommanditaktionäre = geringer Einfluss
- GmbH und AG kann als persönlich haftender Komplementär eingesetzt werden, dann Namenszusatz „GmbH & Co. KGaA“ bzw. „AG & Co. KGaA“
Eingetragene Genossenschaft (eG)
- Mindestens drei Gründungsmitglieder = Genossen
- Mindeststartkapital nicht erforderlich, aber wird von Genossenschaftsverband auf Angemessenheit geprüft
- Haftung wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt, ansonsten unbegrenzte Nachschusspflicht
- Generalversammlung der Mitglieder erforderlich
- Eintragung im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts notwendig
- Mitgliedschaft im Prüfungsverband der Genossenschaften
- Vorstand, Aufsichtsrat (ab 20 Mitglieder), Generalversammlung notwendig
- Mitgliedschaft ist personenbezogen, jederzeit kündbar, Haftung nur mit Geschäftsguthaben
- Eintragung und Gesellschaftsvertrag müssen notariell beglaubigt werden