Unternehmensformen

Grundsätzlich lassen sich Unternehmen in drei Kategorien einteilen: Gewerbe, Handwerk und Freie Berufe. Hinzu kommen unterschiedliche Rechtsformen, die wichtige Aspekte wie Startkapital, Haftung, Gründungskosten und -formalitäten festlegen.


Gewerbe:

  • Jede unternehmerische Tätigkeit, Ausnahme sind die Freien Berufe
  • Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Mitgliedschaft in der IHK verpflichtend
  • Gewerbeordnung schreibt für bestimmte Tätigkeiten eine Erlaubnispflicht bzw. Genehmigungspflicht vor.
 
 

Handwerk:

  • Mitgliedschaft in der Handwerkskammer verpflichtend
  • Bis auf wenige Ausnahmen besteht für Gründer die Meisterpflicht

Freie Berufe:

  • Häufig müssen bestimmte Qualifikationen gegenüber öffentlichen Institutionen nachgewiesen werden
  • Mitgliedschaft in Standeskammern verpflichtend für einige Freie Berufe (z. B. Ärzte, Juristen, Steuerberater, Architekten)
 

Sie sind alleiniger Existenzgründer und können wählen zwischen:

Selbstständig als Freiberufler

  • Kein Mindeststartkapital
  • Haftung mit Privatvermögen
  • Finanzamt entscheidet über Eignung als Freiberufler (wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische, schriftstellerische Berufe)
  • Befreiung von der Gewerbesteuer

Kleingewerbe (Unterform des Freiberuflers)

  • Kein Mindeststartkapital
  • Haftung mit Privatvermögen
  • Einfache Buchführung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Bei einem Gewinn unter 17.500€ im Jahr entfällt die EÜR. Es genügt eine Steuererklärung. Umsatzsteuerpflicht und Anmeldung beim Gewerbeamt entfallen.
  • Auftritt im Geschäftsverkehr unter Vor- und Zuname ggf. plus Sachzusatz

Kaufmann

  • Kein Mindeststartkapital
  • Haftung mit Privatvermögen
  • Eine gewisse Komplexität und Größe der Unternehmung wird vorausgesetzt
  • Eintragung ins Handelsregister erforderlich
  • Geschäftsverkehr unterliegt Regelungen des Handelsgesetzbuches
  • Führen von Handelsbüchern verpflichtend
  • Freie Wahl des Unternehmensnamen

Ein-Personen-GmbH

  • Mindeststartkapital: 25.000€
  • Haftung auf Höhe der Einlage beschränkt
  • Freie Wahl des Unternehmensnamen mit Zusatz „GmbH“
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtend
  • Gewinn unterliegt der Körperschaftssteuer
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Hohe Gründungskosten für notarielle Beglaubigung

Unternehmergesellschaft (UG) bzw. Mini-GmbH

  • Mindeststartkapital: 1€
  • Haftung auf Firmenvermögen beschränkt
  • Vereinfachte Gründungsformalität bei ein bis drei Gründern mit Musterprotokoll
  • Verpflichtung, Rücklagen in Höhe von 25% des Jahresüberschusses zu bilden
  • Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ erforderlich bis Stammkapital von 25.000€ erreicht
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Gesellschaftsvertrag erforderlich

Ein-Personen-AG

  • Mindeststartkapital: 50.000€
  • Haftung auf Firmenvermögen beschränkt
  • Möglichkeit, schnell und einfach Gesellschaftsanteile zu übertragen und Eigenkapital zu beschaffen
  • Aufsichtsrat mit mindestens drei Personen verpflichtend
  • Hauptversammlung der Aktionäre verpflichtend
  • Gründer = Vorstand
  • Hohe Anzahl an Formalitäten während und nach der Gründung

Sie gründen als Team ohne Startkapital und haften mit Ihrem Privatvermögen als …

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Mindestens zwei Gesellschafter erforderlich
  • Geringe Gründungsformalitäten
  • Zusammenschluss mehrerer Freiberufler als GbR möglich
  • Nicht zulässig als Handelsgewerbe
  • Gesellschaftervertrag nötig
  • Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Unternehmensname beschränkt auf Vor- und Zuname der Gesellschafter ggf. plus Sachzusatz
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung unterliegt dem Einkommensteuergesetz
  • Nach Ausscheiden eines Gesellschafters weitere fünf Jahre Haftung für entstandene Verbindlichkeiten

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

  • Mindestens zwei Gesellschafter erforderlich
  • Kaufmännischer Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes als gemeinschaftliche Firma
  • Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Eintrag ins Handelsregister, dadurch hohe Notarkosten
  • Firmenname frei wählbar
  • Unterliegt dem Handelsgesetzbuch
  • Führen von Handelsbüchern verpflichtend
  • Nach Ausscheiden eines Gesellschafters weitere fünf Jahre Haftung für entstandene Verbindlichkeiten

Kommanditgesellschaft (KG)

  • Mindestens zwei Gründer erforderlich
  • Gesellschafter werden unterschieden in Kommanditisten (beschränkte Haftung mit Einlage) und Komplementäre (volle Haftung)
  • Kaufmännischer Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes als gemeinschaftliche Firma
  • Geschäftsführung = Komplementäre
  • Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Eintrag ins Handelsregister, dadurch hohe Notarkosten
  • Firmenname frei wählbar mit Zusatz „KG“
  • Unterliegt dem Handelsgesetzbuch
  • Führen von Handelsbüchern verpflichtend
  • Nach Ausscheiden eines Gesellschafters weitere fünf Jahre Haftung für entstandene Verbindlichkeiten

GmbH & Co. KG

  • Mischform aus haftungsbeschränkter Kapitalgesellschaft und Kommanditgesellschaft
  • Komplementär der KG ist eine GmbH, dadurch auch seine Haftung beschränkt
  • Firmenname frei wählbar mit Zusatz „GmbH & Co. KG“
  • Vorteil: erleichterte Kapitalbeschaffung und Firmennachfolge

Partnergesellschaft

  • Zusammenschluss mehrerer Freiberufler
  • Kein Mindeststartkapital
  • Haftung mit Privatvermögen
  • Einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Befreiung von der Gewerbesteuer
  • Eintragung ins Partnerschaftsregister
  • Firmenname muss mindestens Name eines Partners plus Zusatz „und Partner/Partnerschaft“ plus Berufsbezeichnung aller Partner beinhalten
 

Sie gründen als Team mit beschränkter Haftung und bringen daher ein Mindeststartkapital ein als …

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Mindeststartkapital: 25.000€
  • Haftung auf Firmenvermögen beschränkt
  • Mindestens ein Gesellschafter nötig
  • Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden
  • Geschäftlicher Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes
  • Ein oder mehrere Geschäftsführer möglich, unterliegen der Sorgfaltspflicht (können in persönliche Haftung genommen werden)
  • Firmenname frei wählbar plus Zusatz „GmbH“
  • Eintrag ins Handelsregister notwendig
  • Meldung beim Gewerbeamt
  • Ab 500 Mitarbeiter Gründung eines Aufsichtsrats vorgeschrieben
  • Gesellschafterversammlung notwendig
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung notwendig
  • Gewinn unterliegt der Körperschaftssteuer

Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)

  • Mindeststartkapital: 25.000€
  • Haftung auf Firmenvermögen beschränkt
  • Mindestens ein Gesellschafter nötig
  • Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden
  • Voraussetzung: Gemeinnützigkeit
  • Keine Körperschaftssteuer notwendig
  • Keine Gewerbesteuer notwendig
  • Von Umsatzsteuer befreit oder ermäßigter Steuersatz von 7%
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung notwendig
  • Einnahme von Spenden und Ausgabe von Spendenbescheinigungen erlaubt

Limited (Ltd.)

  • Mindeststartkapital: 1 Pfund
  • Haftung auf Firmenvermögen beschränkt
  • Anmeldung bei englischem Unternehmensregister unter Angabe englischer Büroadresse (Zusatzkosten für Dienstleister)
  • Gesellschaftsvertrag nach englischem Recht in englischer Sprache
  • Schnelle Gründung
  • Herabgesetzte Kreditwürdigkeit
  • Firmenname frei wählbar plus Zusatz „Limited“
  • Eintrag ins Handelsregister notwendig
  • Meldung beim Gewerbeamt
  • Jahresabschluss nach englischem Recht
  • Ab 500 Mitarbeiter Gründung eines Aufsichtsrat vorgeschrieben
  • Gesellschafterversammlung notwendig
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung notwendig
  • Gewinn unterliegt der Körperschaftssteuer

AG

  • Mindeststartkapital: 50.000€
  • Haftung auf Firmenvermögen beschränkt
  • Hohe formale Anforderungen
  • Mindestens ein Gründer
  • Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Firmenname frei wählbar plus Zusatz „AG“
  • Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung muss notariell beurkundet werden
  • Aufsichtsrat und Vorstand notwendig
  • Gründungsprüfung durch Wirtschaftsprüfer
  • Jahreshauptversammlung notwendig
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung notwendig
  • Unterliegt dem Handelsgesetzbuch
  • Führen von Handelsbüchern verpflichtend

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

  • Mindeststartkapital: 50.000€
  • Persönlich haftender Gesellschafter
  • Vorteil der leichten Fremdkapitalbeschaffung bei eigener Entscheidungskompetenz
  • Kommanditaktionäre haften für ihre Aktien
  • Mindestens ein Gesellschafter als Komplementär notwendig
  • Satzung muss notariell beglaubigt werden
  • Eintragung ins Handelsregister notwendig
  • Firmenname frei wählbar mit dem Zusatz „KGaA“
  • Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung notwendig
  • Vorstand = Komplementäre = Geschäftsführung
  • Hauptversammlung = Kommanditaktionäre = geringer Einfluss
  • GmbH und AG kann als persönlich haftender Komplementär eingesetzt werden, dann Namenszusatz „GmbH & Co. KGaA“ bzw. „AG & Co. KGaA“

Eingetragene Genossenschaft (eG)

  • Mindestens drei Gründungsmitglieder = Genossen
  • Mindeststartkapital nicht erforderlich, aber wird von Genossenschaftsverband auf Angemessenheit geprüft
  • Haftung wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt, ansonsten unbegrenzte Nachschusspflicht
  • Generalversammlung der Mitglieder erforderlich
  • Eintragung im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts notwendig
  • Mitgliedschaft im Prüfungsverband der Genossenschaften
  • Vorstand, Aufsichtsrat (ab 20 Mitglieder), Generalversammlung notwendig
  • Mitgliedschaft ist personenbezogen, jederzeit kündbar, Haftung nur mit Geschäftsguthaben
  • Eintragung und Gesellschaftsvertrag müssen notariell beglaubigt werden
Stand: Mai 2019

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