Was bedeutet Innovation für Fördermittelgeber?

Was versteht man in der Förderpolitik eigentlich als „innovativ“?

In der Projektförderung wird der Begriff „innovativ“ oft verwendet, um Projekte zu beschreiben, die auf neuartige Weise Probleme lösen, neue Ideen einführen oder bestehende Methoden verbessern. 

Wenn ein Ansatz, Produkt oder Prozess also als innovativ gilt erhöhen sich die Chancen auf die Förderung durch nicht-rückzahlbare Zuschüsse meist erheblich. Doch wann gilt ein Ansatz als innovativ? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies die einzelnen Fördermitteleber meist individuell definieren (z.T. veröffentlicht, aber manchmal auch als hausinterne Leitfäden). 

Allgemein lässt sich jedoch festhalten, dass folgende Aspekte Innovationen zugeschrieben werden:

  1. Neuartigkeit: Das Projekt bringt etwas Neues auf den Tisch, sei es eine neue Technologie, ein neues Konzept, eine neue Herangehensweise oder eine Kombination davon.
  2. Verbesserung: Es kann auch bedeuten, dass bestehende Prozesse oder Lösungen verbessert werden, sei es durch Effizienzsteigerung, Kosteneinsparungen oder Leistungssteigerung.
  3. Kreativität: Projekte, die auf unkonventionelle oder originelle Weise Ideen kombinieren oder Probleme angehen, gelten oft als innovativ.
  4. Wirkung: Eine innovative Initiative kann auch darauf abzielen, bedeutende Auswirkungen auf die Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt oder andere Bereiche zu haben.

In der Projektförderung wird Innovation oft positiv bewertet, da sie Potenzial für Fortschritt und Wachstum bietet. Förderer suchen oft gezielt nach Projekten, die durch Innovation einen Mehrwert schaffen können.

Ein Beispiel: Beim Förderprogramm Digitalbonus Plus aus Bayern erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Wichtig ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche. Diese Projektbeschreibung übernehmen wir mit unserer jahrelangen Expertise gerne für Sie. 

Das Bayrische Staatsministerium macht es dem Antragsteller insofern einfach, dass konkrete Kriterien benannt werden, an denen der Innovationsgehalt festgemacht wird. Folgende Aspekte sind hier benannt. 

  • deutlich besserer Digitalisierungsgrad,
  • hoher messbarer Mehrwert,
  • echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell),
  • Bedienung neuer Märkte,
  • betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland,
  • Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten,
  • signifikante Änderung von Prozessen

Ein reiner Lizenzkauf einer auf dem Markt verfügbaren (Branchen-)Software bzw. eine vergleichbare Individualprogrammierung kann per se nicht als innovativ angesehen werden. Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssystemen etc. zählt zu den häufigen Digitalisierungsmaßnahmen, die durch den Digitalbonus Plus aufgrund des mangelnden Innovationsgehalts nicht unterstützt werden. Hierfür gibt es jedoch ein weiteres Förderprogramm: den Digitalbonus Standard.

Sie planen, einen Digitalbonus (Standard oder Plus) zu beantragen? In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Stand: Dezember 2023

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