Brandenburg Gründung innovativ

Erhalten Sie bis zu 100.000 Euro an Zuschüssen mit dem Förderprogramm Brandenburg Gründung innovativ.

Bundesland: Brandenburg

Geldgeber: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Was wird gefördert?

Mit dem MASGF-Förderprogramm Gründung innovativ werden investive und nicht-investive Maßnahmen gefördert, die der Erhaltung, der Erweiterung oder der Übernahme eines innovativ ausgerichteten Unternehmens dienen. Dazu gehören investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wie zum Beispiel:

  • Maschinen
  • Anlagen
  • immaterielle sowie gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen
  • Personalkosten für neue Arbeitsplätze bis zu einem Betrag von 50.000 Euro (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr.

Die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie noch nicht begonnen wurden und die Gesamtfinanzierung nachweislich gesichert ist.

Wie wird gefördert?

Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 25.000 EUR und 100.000 EUR.

Wer wird gefördert?

Gründerinnen und Gründern mit innovativen Unternehmensideen werden gefördert und das Wachstums innovativer Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung oder Übernahme.

Bei Personen- und Kapitalgesellschaften muss mindestens eine Gründerin oder ein Gründer als geschäftsführender Gesellschafter mit einem Unternehmensanteil von mindestens 10 Prozent beteiligt sein. Ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht, ist förderschädlich. Die selbstständige Tätigkeit sollte der Haupterwerb sein. Sofern bei Antragstellung die selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausgeübt wird, muss spätestens ein Jahr nach Beginn der Förderung die selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb erfolgen.

Der Hauptsitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Land Brandenburg befinden.

Die Unternehmen müssen einem der nachstehenden Cluster tätig sein:

  • Energietechnik
  • Gesundheitswirtschaft
  • IKT/Medien- und Kreativwirtschaft
  • Verkehr/Mobilität/Logistik
  • Optik
  • Ernährungswirtschaft
  • Kunststoffe/Chemie
  • Metall
  • Tourismus

Zugelassen sind auch Unternehmen, die in den  Branchen Holz und Papier-  oder in folgenden, die Cluster unterstützenden Querschnittsthemen tätig sind:

  • Werkstoffe/Materialien
  • Produktions- und Automatisierungstechnik
  • Clean Technologies
  • Sicherheit
Stand: Januar 2020

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