Bundesagentur für Arbeit

Aufbau und Aufgaben

Die Bundesagentur für Arbeit (kurz BA) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersteht. Die BA führt für die BürgerInnen Deutschlands sowie für Unternehmen und Institutionen Dienstleistungen für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt aus. Die Aufgaben der BA, festgelegt im Sozialgesetzbuch (SGB III) bestehen demnach hauptsächlich in der Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen, der Berufsberatung, der Arbeitgeberberatung, der Förderung der Berufsausbildung sowie der beruflichen Weiterbildung, der Förderung der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, der Leistungen zur Erhaltung und Erschaffung von Arbeitsplätzen und Entgeltersatzleitungen wie Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld. Zusätzlich prüft die BA eventuellen Leistungsmissbrauch und betätigt sich mittels eigener Dienststellen in weiteren Bereichen. So widmet sich das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Analyse des Arbeits- und Berufsmarktes, um so Beratung gewährleisten zu können. Die Qualifizierung der Mitarbeiter und Führungskräfte der BA erfolgt intern durch die Führungsakademie der BA. Seit 2006 existiert eine staatlich anerkannte Fachhochschule der BA mit den Bachelorstudiengängen „Arbeitsmarktmanagement“ und „Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement“. Die Familienkassen sind für Zahlungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag verantwortlich. Auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt ist die BA bei der Vermittlung von Arbeitskräften ins In- und Ausland mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) tätig. Eventuelle Missstände innerhalb der BA überprüft außerdem ein Antikorruptionsbeauftragter. Die Jobcenter – bis 2010 auch als ARGE bezeichnet – sind lokale Behörden der Kreise und kreisfreien Städte, welche als Optionskommunen (zur Zeit 110) oder gemeinsame Einrichtungen von BA und dem kommunalen Träger für die Betreuung der Arbeitslosengeld II Bezieher zuständig sind (nach SGB II).


Die Zentrale der BA befindet sich in Nürnberg, von dort aus erfolgt die Entwicklung und Führung von Produkten und Programmen sowie die Leitung der BA. Zudem existieren 10 Regionaldirektionen in ganz Deutschland, denen wiederum ca. 178 lokale Agenturen für Arbeit (früher „Arbeitsamt“) und 610 Geschäftsstellen unterstehen. Die BA ist der größte Dienstleister dieser Richtung am Arbeitsmarkt und mit ca. 102.000 Vollzeitbeschäftigten die größte Behörde in Deutschland. Geleitet wird die Behörde durch einen dreiköpfigen Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden Frank J. Weise und den Mitgliedern Heinrich Alt und Raimund Becker. In den Regionaldirektionen sollten die Geschäftsführungen eng mit den jeweiligen Länderregierungen zusammenarbeiten, um optimal angepasste Ergebnisse zu erzielen. Die Arbeit des Vorstandes beziehungsweise der Geschäftsführungen der Agenturen wird durch den Verwaltungsrat – respektive die Verwaltungsausschüsse – beaufsichtigt und diese besitzen zudem eine beratende Funktion.
Die Finanzierung der BA erfolgt vor allem durch die Sozialversicherungsbeiträge, die in einem dementsprechenden Arbeitsverhältnis jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt werden. Zusätzlich erhält die BA einen Betrag aus den Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes.

Geschichte

Im Juli 1927 wird die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung als selbstverwaltete Körperschaft gegründet. Das vorrangige Ziel ist die finanzielle Unterstützung der Millionen Arbeitslosen während der Weltwirtschaftskrise. Zur Zeit des Nationalsozialismus werden die Arbeitsämter und die Reichsanstalt unter die direkte Kontrolle der NS-Machthaber gestellt und – wie alle staatlichen Behörden – gleichgeschaltet. Mit Beginn des Krieges sind die Arbeitsämter auch für die Rekrutierung und Organisation der Zwangsarbeiter für die Kriegswirtschaft zuständig. Nach dem Sieg der Alliierten wird 1952 die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung neu gegründet. 1969 erhält die Behörde den bis 2003 gültigen Namen Bundesanstalt für Arbeit und mittels des Arbeitsförderungsgesetz (AFG) wird mehr Gewicht auf Dienstleistungen zugunsten des Ausgleichs von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gelegt. Zudem wird mit der Förderung der beruflichen Bildung begonnen. Währenddessen existiert in der DDR keine Arbeitslosenversicherung, da es offiziell keine Arbeitslosigkeit gibt. Im Zuge des Einigungsprozesses wird mit der Einrichtung von Arbeitsämtern nach dem Vorbild der BRD begonnen und diese werden zum 03.10.1990 in das System der BA eingegliedert.


Im Januar 1998 wird in einer Reform die Arbeitsförderung im Dritten Sozialgesetzbuch integriert und dieses löst das Arbeitsförderungsgesetz ab. Damit wird von einer stärkeren Eigenverantwortung der Arbeitslosen- und Arbeitgeber ausgegangen und die Leistungsgewährung wird dezentralisiert. Ab 2002 wird mit dem Job-AQTIV-Gesetz ein Anspruch auf private Arbeitsvermittlung eingeführt, die mittels eines Vermittlungsgutscheins nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit zum Einsatz kommen kann. Nach den Reformen der BA wird der Präsident, welcher seit 1952 an der Spitze der Behörde stand, ab 2002 nunmehr durch einen Vorstand ersetzt. 2002 wird zudem die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ gegründet, die auch unter dem Namen ihres Vorsitzenden Peter Hartz als Hartz-Kommission Berühmtheit erlangte. Sie soll Möglichkeiten aufdecken, die Arbeitsverwaltung effizienter und den Arbeitsmarkt effektiver zu gestalten. Anfang 2003 treten die ersten drei der durch die Hartz-Kommission beeinflussten Gesetze in Kraft. Dadurch kommt es zur Umbenennung der Bundesanstalt für Arbeit in die Bundesagentur für Arbeit sowie ihre Gliederung in die heutige Struktur. Es erfolgt zudem die Einführung von neuen Verdienstmöglichkeiten wie Zeitarbeit und Minijobs und das Leistungsrecht ändert sich. Das 2005 in Kraft tretende, vierte „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ stellt eine der größten Sozialumstellungen der BRD dar, werden doch damit Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammengelegt (das sogenannte Hartz-IV-Geld). Nun obliegt es Arbeitsagenturen und Kommunen gemeinsam in den ARGEn – beziehungsweise den Kommunen allein in den 110 Optionskommunen – sich um die bedürftigen Menschen zu kümmern. 2007 entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die Mischverwaltung der ARGEn verfassungswidrig ist. Als Lösung des Dilemmas werden 2010 die bisherigen ARGEn – nun Jobcenter – und die Optionskommunen im Grundgesetz abgesichert.

Programme

Gründungszuschuss für Existenzgründer
Beratung für Existenzgründer
Transferagentur und Transfergesellschaften
Einstiegsgeld
Tragfähigkeitsbescheinigung
Fachkundige Stelle
Fachkundige Stellungsnahme

 

Stand: Oktober 2014

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