Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite an das Ausland

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Vorhaben im Ausland die in besonderem staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen. Die förderungsfähigen Maßnahmen sind solche, die die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Rohstoffen erhöhen. Das Ziel der Garantien für ungebundene Finanzkredite, kurz UFK, ist es Schutz vor einem Ausfall der gedeckten Forderung aufgrund politischer und wirtschaftlicher Risiken zu bieten. Es bestehen Ausnahmeregelungen wobei die Vergabe der UFK-Garantien auch an Banken für Kredite zum Aufbau und zur Förderung marktwirtschaftlicher Strukturen im Rahmen von Förderbankenprojekten erfolgt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Garantie wobei der Selbstbehalt von 10 % an jeden Schadensfall greift.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind deutsche Kreditinstitute und ausländische Banken deren Zweigniederlassung in Deutschland angesiedelt ist sowie ausländische Banken unter speziellen Voraussetzungen. Generelle Bedingungen für den Erhalt der Garantien ist, dass ein gesamtwirtschaftliches Interesse an dem Vorhaben im Ausland besteht, die Gesamtfinanzierung gesichert ist und gewährleistet wird, dass das zu deckende Vorhaben technisch und betriebswirtschaftlich ausgereift ist.

Stand: September 2017

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