ERP-Förderkredit KMU (mit und ohne Haftungsfreistellung)

Im vergangenen Beitrag wurde beschrieben, dass die KFW ihre Unternehmensförderung gegenwärtig neu aufstellt. Zum einen ist das Darlehensprogramm Schnellkredit 2020 zum 30.04.2022 ausgelaufen. Damit einhergehend ist auch der KfW Unternehmerkredit mit eingestellt wurden.

Als zentrales Instrument der Unternehmensfinanzierung der KFW wird nun der ERP-Förderkredit KMU gehandelt. Diesen gibt es einerseits unter der Programmnummer 365 – ohne Haftungsfreistellung. Im Programm ERP-Förderkredit KMU 366 übernimmt die KfW anteilig das Kreditausfallrisiko der Hausbank.

Das Förderdarlehen ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.

Der Zinssatz wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt. Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in deutschen Regionalfördergebieten (sprechen Sie uns dazu gerne an!) und junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.

Förderfähige Maßnahmen sind

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung

Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich.

Es werden bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben finanziert. Insofern ist das Programm auch für größere Vorhaben geeignet.

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen u.a. zur Verfügung:

Investitionen

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

Betriebsmittel

  • bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner festgelegt.

Im Programm-Modul  ERP-Förderkredit KMU 366 übernimmt die KfW anteilig das Kreditausfallrisiko der Hausbank. Den durchleitenden Finanzierungspartnern (Banken und Sparkassen) wird eine Haftungsfreistellung von50 % gewährt. Voraussetzung ist, dass der Antragssteller mindestens über eine Unternehmenshistoriemit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 vollständigen Geschäftsjahren verfügt.

Sie sind an der Beantragung dieser Finanzierung interessiert? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: KFW

Stand: April 2022

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