KfW Sonderprogramm UBR 2022 – Mittelstand

Viele Unternehmen erlebten in den vergangenen 2 Jahren wirtschaftlich schwierige Zeiten. Nun sind die Folgen der Corona-Krise kaum überwunden, wird der Mittelstand durch den Ukraine Krieg erneut hart getroffen – sei es durch die Unterbrechung von Lieferketten, gestiegene Energiepreise oder das Wegbrechen von Absatzmärkten.

Wie auch schon in der Corona-Krise hat die KfW ein Sonderprogramm aufgelegt, diesmal mit dem Titel „KfW Sonderprogramm UBR 2022 – Mittelstand“. Dieses wurde im Wesentlichen aus dem ausgelaufenen Sonderprogramm 2020 entwickelt. Zielsetzung ist aber nun nicht länger das Abfedern der Härten durch die Pandemie sondern die  Milderung der wirtschaftlichen Einbußen durch den Ukraine-Krieg. Diese Betroffenheit muss auch nachgewiesen werden.

 

Förderziel

Das „KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Mittelstand “ ermöglicht mittelständischen Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung. Ziel ist es, betriebswirtschaftliche Defizite abzumildern, die durch die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine entstanden sind und den in diesem Zusammenhang von der EU und ihren internationalen Partnern erlassenen Sanktionen sowie möglichen wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen durch Russland.

 

Nachweis der Betroffenheit und Voraussetzungen

Die Betroffenheit wird belegt durch:

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt (Ukraine, Belarus, Russland): Davon wird ausgegangen, wenn der Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe der letzten 3 Jahre in den Märkten Ukraine, Belarus, Russland mindestens 10 % des durchschnittlichen Gesamtumsatzes der Unternehmensgruppe in den letzten 3 Jahren betrug.
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe oder Vorprodukte, die unmittelbar oder mittelbar aus den Ländern Ukraine, Belarus oder Russland stammen
  • Schließung von Produktionsstätten in der Ukraine, Belarus oder Russland
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten: Davon wird ausgegangen, wenn der Energiekostenanteil mindestens 3 % des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe im Jahr 2021 betrug.

 

Den durchleitenden Finanzierungspartnern (Banken und Sparkassen) wird eine Haftungsfreistellung von 80 % gewährt. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller mindestens über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 vollständigen Geschäftsjahren verfügt. Die antragstellenden Unternehmen müssen von den militärischen Aggressionen Russlands gegen die Ukraine betroffen, jedoch strukturell gesund und langfristig wettbewerbsfähig sein. Konkret heißt dies, dass nur Unternehmen, die zum 31.12.2021 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Definition der Europäischen Kommission waren, einen Kredit beantragen können.

 

Förderfähige Maßnahmen

  • Investitionen inklusive Übernahmen und tätige Beteiligungen in Deutschland
  • Investitionen inklusive Übernahmen und tätige Beteiligungen im Ausland von Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland aufgrund einer nicht temporären Verlagerung von Produktionsstätten aus Belarus, Russland, Ukraine in ein anderes Land. Investitionen in Belarus und Russland sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Betriebsmittel, die in Deutschland verwendet werden.

 

Laufzeit und Zinsbindung

Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • bis zu 6 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Zinssatz

  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner festgelegt.

Wenn Sie eine Finanzierung über dieses Darlehen anstreben, sprechen Sie uns bitte an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Quelle: KfW

Stand: Juni 2022

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