Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante

Die Digitalisierung ist für die Unternehmen in Baden-Württemberg eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Mit der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie unterstützt die L-Bank, die Staatsbank für Baden-Württemberg, mittelständische Unternehmen bei ihren Digitalisierungs­vorhaben.

 

Das können Sie finanzieren:

  • Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
  • Erhöhung der IKT-Sicherheit
  • Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen

 

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
  • Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte.
  • An Ihrem Unternehmen ist kein Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sowie keine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt.
  • Ihr Unternehmen ist nicht der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) oder in der Fischerei und Aquakultur tätig.
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts.
  • Sie investieren in Baden-Württemberg.
  • Falls Sie bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten haben, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.

 

Das können Sie erhalten:

  • Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet.
  • Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.000 € bis einschließlich 40.000 € beträgt die Förderung 40 %, maximal 4.000 €.
  • Bei zuwendungsfähigen Ausgaben über 40.000 € bis einschließlich 100.000 € beträgt die Förderung 10 %, maximal 10.000 €.

In besonderem Maße sollen fortan auch Kleinstunternehmen und Soloselbständige in den Fokus der Förderung gerückt werden. Das Wirtschaftsministerium setzt hierfür die festgeschriebene Mindestinvestitionssumme einer Maßnahme von bisher 10.000 € auf 5.000 € herab.

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe gemäß EU-Verordnung. Was hier im Einzelnen zu beachten ist, dazu beraten wir Sie gerne.

 

Darlehensförderung als Alternative zur Zuschussvariante:

Für Unternehmen, die ihr Projekt nicht mit Eigenmitteln finanzieren können oder wollen, kommt die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Frage. Die Unternehmen beantragen ein verbilligtes Darlehen bei der KfW und bekommen nach erfolgreicher Durchführung einen Tilgungs­zuschuss, der die Rückzahlung des Darlehens mindert.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung sowohl in der Zuschussvariante als auch in der Darlehensvariante – gerne auch kombiniert. Sprechen Sie uns einfach an!

Quelle: L-Bank

 

Stand: Juni 2022

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