A INTERREG V A Deutschland – Nederland Nordrhein-Westfalen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Geldgeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung & Energie

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen mit dem Ziel eine Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation zu erreichen. Ebenfalls Ziel des Programmes ist die Bestrebungen eine Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft und die Erreichung einer Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung. Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem grenzübergreifende Projekte in den Bereichen Erhöhung der grenzüberschreitenden Innovationskraft, soziokulturelle und territoriale Kohäsion sowie die technische Hilfe. Das Förderprogramm kann von Antragstellern des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und von Teilen aus dem Bundesland Niedersachsen beantragt werden.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Antragsteller erhalten die Zuwendung in Form eines Zuschusses, dessen maximaler Förderbetrag von der Art und Umfang des Vorhabens abhängig ist. Bei dem Zuschuss gilt das Kostenerstattungsprinzip, das bedeutet, dass die Zuwendungen nur soweit und nicht eher ausgezahlt werden dürfen, als die förderfähigen Kosten vom Zuwendungsempfänger getätigt, zahlenmäßig nachgewiesen und von der FLC-Stelle geprüft worden sind.

 

Wer wird gefördert?

Zum Förderantrag berechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben. Die Förderung erfolgt ausschließlich bei Kooperationsprojekten oder Verbundprojekten, das heißt, die antragstellenden Unternehmen müssen sich in Kooperationsprojekten mit Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Transferstellen und sonstigen Bildungseinrichtungen befinden oder in Verbundprojekten mit anderen Unternehmen. Eine Förderung von großen Unternehmen ist nur in besonders begründeten Ausnahmenfällen berechtigt.

Stand: Januar 2018

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