Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Bundesland Sachsen

Für das Bundesland Sachsen hat sich in Sachen GRW-Förderung in den vergangenen Monaten einiges getan. Die GRW-Förderung wurde ab 2022 neu ausgerichtet. Für die Förderperiode 2022 bis 2027 wurde eine Neuordnung der GRW-Fördergebiete vorgenommen.

Mit der „GRW“-Förderung unterstützt die Sächsische Staatsregierung Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus), die dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen schaffen oder diese sichern.

Mit der Förderung sollen Investitionsanreize gegeben werden, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken.

Die maximale Förderquote liegt bei kleinen Unternehmen bei 30 %. Die Sächsische Staatsregierung hat in der Ausgestaltung der Förderung für ihr Bundesland noch einige Sonderkonditionen draufgelegt. So erhöht sich die vorgenannte Höchstgrenze im Landkreis Görlitz um 10 Prozentpunkte. Für Investitionsvorhaben für vorhandene Betriebsstätten auf dem Gebiet des Tourismus erhöhen sich die Beihilfehöchstgrenzen sogar um 20 Prozentpunkte.

Im Bereich des Tourismus werden Investitionen gefördert, die zur Erhöhung der Übernachtungszahlen in den Tourismusregionen, zur Gewinnung neuer Gästegruppen sowie zur Saisonverlängerung insbesondere in den Bereichen Aktiv-, Vital- und Erlebnistourismus beitragen.

Als ergänzende Finanzierungsmöglichkeit stellt die Sächsische Aufbaubank (SAB) GRW-Nachrang-Darlehen zur Verfügung, falls der Eigenanteil nicht aus eigener Kraft aufgebracht werden kann.

Die Sächsische Aufbaubank ermöglicht auch bereits dann eine Antragstellung, wenn keine neuen Arbeitsplätze geschaffen werden sondern „nur“ gesichert werden. Dies ist nicht selbstverständlich, da das GRW-Programm primär auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze ausgerichtet ist. Die reine Sicherung von Arbeitsplätzen genügt als Fördervoraussetzung u.a. wenn mindestens eines der nachfolgend genannten Kriterien vorliegt:

  • Betriebsstätten mit Tarifbindung im Sinne des Tarifvertragsgesetzes
  • Betriebsstätten, die in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung einen Arbeitsplatzzuwachs von mehr als 30 Prozent nachweisen können
  • Unternehmen mit signifikanten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
  • Betriebsstätten, die in digitale Produktions- und/oder Arbeitsprozesse

Sollten Sie an einer GRW-Antragstellung im Bundesland Sachsen – und darüber hinaus – Interesse haben, sprechen Sie uns gerne an. 

Quelle: SAB

 

Stand: März 2022

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