Mikrodarlehen – NRW/EU Mikrodarlehen

Für Kleinstunternehmen hat das Land NRW eine spezielle Kreditform „aufgelegt“, das NRW/EU.Mikrodarlehen. Es wird im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums und in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW an Gründer zur Unterstützung ausgegeben. Die im NRW/EU.Mikrodarlehen verwendeten Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Wer kann das NRW/EU.Mikrodarlehen in Anspruch nehmen?

Alle Existenzgründer, gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe können das NRW/EU.Mikrodarlehen beanspruchen. Bei bestehenden Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Für welche Förderthemen steht das NRW/EU.Mikrodarlehen bereit?

Grundsätzlich können mit dem NRW/EU.Mikrodarlehen Gründungen und Betriebsmittel sowie Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen hinterlegt werden.

Wer wird durch das NRW/EU.Mikrodarlehen gefördert?

Gefördert werden grundsätzlich nur Unternehmen und Personen, die Ihren Hauptwohn- bzw. Geschäftssitz in Nordrhein-Westfalen haben oder hier auf freiberuflicher oder gewerblicher Basis tätig werden wollen. Sofern alle aus einer vorhergehenden Gründung gewährten Darlehen störungsfrei abgewickelt wurden bzw. keine Verpflichtungen das neue Vorhaben belasten, kann auch eine erneute Selbständigkeit durch das NRW/EU.Mikrodarlehen gefördert werden. Es versteht sich von selbst, dass das Vorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen muss.

Wie sind die Konditionen des NRW/EU.Mikrodarlehens?*

Das NRW/EU.Mikrodarlehen wird als Ratendarlehen ausgegeben und in einer Summe ausgezahlt. Der Finanzierungsanteil umfasst bis zu 100% des Finanzbedarfs, der Darlehensbetrag liegt zwischen 5.000 € und 25.000 €. Eine zweimalige Antragstellung ist möglich, sofern der kumulierte Zusagebetrag 25.000 € nicht übersteigt. Die Laufzeit beträgt 6 Jahre mit Tilgungsbeginn nach 6 Monaten, der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit des Mikrodarlehens fest. Die nach Ablauf der 6 tilgungsfreien Monate einsetzende Tilgung erfolgt in gleich hohen monatlichen Raten. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ohne Kosten für den Endkreditnehmer jederzeit möglich.

Welche Voraussetzungen sind für das NRW/EU.Mikrodarlehen zu erfüllen? Wie ist der Ablauf?

Das fachliche Know-how und die kaufmännische Qualifikation zur Durchführung des Vorhabens sind zwingende Voraussetzung zur Erlangung des Kredites. Um zu einer Beurteilung zu kommen muss vor der Antragstellung eine Beratung bei einem STARTERCENTER NRW durchgeführt werden. Dieses muss das Vorhaben mit einem positiven Votum versehen um das NRW/EU.Mikrodarlehen beantragen zu können. Zusätzlich muss bei Gründungsvorhaben während der ersten 2 Jahre eine Begleitberatung des Vorhabens durch einen freiberuflichen Berater, einen organisationseigenen Berater oder einen Seniorcoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW durchgeführt werden. Bei Erweiterungsvorhaben bestehender Unternehmen kann die NRW.BANK auf einer Begleitberatung bestehen.

Was wird vom NRW/EU.Mikrodarlehen nicht gefördert?

Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Gründungsvorhaben oder Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum sofern diese innerhalb des 1. Jahres nach der Gründung erfolgen sollen.

Wie erfolgt die Beantragung des NRW/EU.Mikrodarlehens?

Auch beim NRW/EU.Mikrodarlehen gilt, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen ist. Hierzu gibt es bei den zuständigen STARTERCENTERN NRW entsprechende Antragsvordrucke. Das STARTERCETER NRW wird das Vorhaben und den Unternehmer prüfen und bei positivem Votum den Antrag für das Mikrodarlehen zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme an die NRW.BANK weiter leiten.

Welche Dokumente müssen beim Antrag des NRW/EU.Mikrodarlehens vorliegen?

Für die Beantragung sind neben dem Antragsvordruck folgende Unterlagen einzureichen: Da das NRW/EU.Darlehen als „De-minimis“-Beihilfe gewährt wird, ist die „De-minimis“-Erklärung über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen einzureichen. Zusätzlich werden noch die Kumulierungserklärung, eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft, eine aktuelle Bankauskunft sowie eine aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für das NRW/EU.Mikrodarlehen benötigt.


*Quelle: NRW.BANK, Stand 11.12.2012

 
Stand: August 2014

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.