Mikro-Mezzaninfonds-Deutschland

Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgelegte und im September 2013 gestartete Fonds mit einem Volumen von 35 Mio. Euro soll insbesondere kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer fördern.

Die Finanzierung erfolgt dabei aus Mitteln des „Europäischen Sozialfonds“ (ESF) und dem ERP Sondervermögen und wird durch die NBank, die Investitions- und Förderbank Niedersachsens, verwaltet.

Förderschwerpunkte sind insbesondere:

  • Gründungen, die aus der Arbeitslosigkeit erfolgen
  • Gründungen durch Frauen
  • Gründungen durch Menschen mit Migrationshintergrund
  • Unternehmen, die selber ausbilden

Die Förderung mit Mezzaninkapital hat dabei Eigenkapital ersetzenden Charakter. Es handelt sich genau genommen um eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital, da sich der Staat mit bis zu 50.000 Euro an der Unternehmung beteiligt, ohne jedoch Mitsprache- oder Stimmrechte bei Entscheidungen des Tagesgeschäftes zu erhalten.

Vorteile, die auf der Hand liegen:

  • Das Unternehmen erhöht seine wirtschaftliche Eigenkapitalquote
  • Sicherheiten müssen nicht gestellt werden
  • Das Rating verbessert sich
  • Die Konditionen für Kredite können sich ebenfalls verbessern
  • Chance auf die Erlangung neuer Kredite erhöht sich

Die Förderung ist allerdings an Rahmenparameter geknüpft, die zu erfüllen sind bzw. eingehalten werden müssen. Dies sind im Wesentlichen:

Für Kleinstunternehmen:

  • maximal 10 Beschäftigte
  • Bilanzsumme bzw. der Umsatz darf maximal 2 Mio. Euro betragen

Für Kleinunternehmen:

  • maximal 50 Beschäftigte
  • Bilanzsumme bzw. der Umsatz darf maximal 10 Mio. Euro betragen

Sofern es sich um bereits bestehende Unternehmen handelt werden folgende Parameter vorausgesetzt:

  • Es muss positives wirtschaftliches Eigenkapital nachgewiesen werden
  • Es muss ein positives Jahresergebnis vorliegen
  • Es darf sich nicht um die Ablösung bereits bestehender Finanzierungen handeln

Auf jeden Fall gilt, dass Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle nicht gefördert werden!

Die aktuellen Rahmendaten des Programms:

  • Maximale Beteiligungshöhe: 50.000 Euro
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Tilgung: nach Ablauf von 7 Jahren in 3 gleich großen Jahresraten
  • Verzinsung: 8% p.a. (bei quartalsweiser nachschüssiger Zahlung)
  • Gewinnbeteiligung: 50% auf den Unternehmensgewinn, jedoch maximal 1,5% der Einlage
  • Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,5 % der Einlage erhoben (max. 500 Euro bei Nichtzustandekommen)

Die Beantragung:
Die Beantragung erfolgt direkt bei den jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (z.B. BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, Kapitalbeteiligungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen mbH – KBG -, MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH)

Für die Antragstellung werden diverse Unterlagen benötigt, die Ihnen Ihr Fördermittelberater auf Wunsch gerne nennt. Gerne erstellt dieser auch mit Ihnen zusammen einen ebenfalls notwendigen Businessplan bzw. ein Planzahlwerk.

Der Mezzaninfonds-Deutschland, ein erfolgreiches Programm
Laut KBG wurden 8 Wochen nach Start bereits 30 Zusagen mit einem Volumen von 1 Mio. Euro in NRW erteilt.

Ein Fallbeispiel aus der Praxis:

Die Ausgangslage:

  • Existenzgründerin ohne Eigenkapital
  • Vorhaben: Eröffnung einer Drogerie in einer ehemaligen Schlecker-Filiale in einem größeren Dorf (ca. 2.500 Einwohner)
  • Kapitalbedarf: ca. 120.000 Euro für Ladenausstattung, Warenbestand, Liquidität
  • Ehemann bereits mit einem Einzelhandelsgeschäft (Bekleidung) selbständig
  • Existenzgründerin verfügt über jahrelange Berufserfahrung (auch als Geschäftsführerin) im Vertrieb von Reinigungsprodukten

Der Finanzierungsvorschlag:

  • 50.000 Euro über den Mikromezzaninfonds Deutschland
  • 80.000 Euro NRW.Bank Gründungskredit, abgesichert mit einer 80%-Bürgschaft der NRW Bürgschaftsbank

Das Vorgehen:

  1. Vorstellung des Projekts bei der (neuen) Hausbank, parallel Termin im Rahmen des Beratertages bei der NRW Bürgschaftsbank
  2. Fertigstellung Antrag Mikromezzaninbeteiligung durch Berater und Weiterleitung an die Hausbank
  3. Beantragung des NRW.Bank Gründungskredits und der Bürgschaft über die Hausbank (Versendung im Paket inklusive Antrag Beteiligung an die NRW Bürgschaftsbank/KBG in Neuss)
  4. ca. einen Monat später Rückmeldung, dass das Vorhaben wie beantragt begleitet wird
Stand: August 2014

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