Rechtsform Aktiengesellschaft / AG

Die Aktiengesellschaft (Kurzform: AG) stellt eine privatrechtliche Vereinigung dar. Bei dieser international bedeutsamen Unternehmensform handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Typisch für diese komplizierteste, aber auch bedeutendste Unternehmensform ist ihre Eigenschaft als Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf. Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist naturgemäß mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand und hohen Kosten verbunden. Auch für die Eintragung ins Handelsregister müssen strenge Formalien eingehalten werden.

Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, deren Rechtsgrundlage auf dem Aktiengesetz von 1965 (AktG) basiert. Dabei beschränkt sich ihre Haftung nur auf das Gesellschaftsvermögen, so dass Anteilseigner bzw. Mitglieder nicht mit ihrem Privatvermögen haften.

Im Vorfeld der Unternehmensgründung ist die Festlegung des Gegenstandes und des Namens der AG von besonderer Wichtigkeit, wobei sie stets als Handelsgesellschaft gilt. Der Name kann entweder dem Unternehmensgegenstand entsprechen oder ein Fantasiename sein. Allerdings muss in jedem Fall der Zusatz „AG“ oder „Aktiengesellschaft“ enthalten sein. Ein Gericht muss stets die Zulässigkeit des ausgewählten Namens prüfen.

 

 

Stand: September 2014

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