Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts / GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Kurzform: GbR) wird oft auch BGB-Gesellschaft genannt und bezeichnet eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern (z. B. natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften). Die Gesellschafter verpflichten sich bei der Gründung durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Leistung der vereinbarten Beträge.

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt es sich um eine Personengesellschaft, die als nichtkaufmännische Gesellschaft jedoch keine Firma im eigentlichen Sinne führt. Sie ist nicht im Handelsregister einzutragen.

Die GbR eignet sich für die Gründung eines Unternehmens mit überschaubarem Haftungsrisiko ebenso wie für einen Zusammenschluss von Freiberuflern und ihren Einzelunternehmen oder aber auch für Projektgesellschaften. Dabei besteht ihr großer Vorteil in ihrer grundsätzlichen Gestaltungsfreundlichkeit.

Die GbR ist Unternehmer und führt selbst Umsatzsteuer ab. Die Haftung ist gesamtschuldnerisch, was so viel bedeutet als dass jeder Gesellschafter im Außenverhältnis in einem ersten Schritt für alle Schulden der GbR auch mit seinem Privatvermögen haftet. Allerdings kann er in einem nächsten Schritt im Innenverhältnis das Geld von seinen Mitgesellschaftern einfordern.

 

Stand: September 2014

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