ERP-Startfonds (KfW)

Was beinhaltet der ERP-Startfonds?

Aus dem ERP-Startfonds wird unbefristet Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt und die KfW beteiligt sich damit neben einem weiteren Kapitalgeber – dem Hauptinvestor bzw. Leadinvestor – und zu den gleichen Konditionen wie dieser an einem Unternehmen. Damit wird eine leichter Zugang zu Beteiligungskapital gewährt, um in Forschung, Entwicklung und Markteinführung von innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen zu investieren. Nicht unterstützt werden Auftragsentwicklungen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten. Eine Kombination des Kreditprogramms mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich.

Wer gehört zur Zielgruppe des Kreditprogramms?

Kleine Technologieunternehmen (nach KMU-Definition) mit Sitz in Deutschland, die noch nicht länger als 10 Jahre am Markt tätig sind, werden gefördert.

Wer kann Leadinvestor sein und was sind dessen Aufgaben?

Als Leadinvestor gelten internationale oder nationale Beteiligungsgesellschaften, die bei der KfW akkreditiert werden sowie natürliche oder juristische Personen, die dem Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen. Als Leadinvestor nicht zugelassen sind Unternehmen, welche hauptsächlich professionellen Aktienhandel betreiben. Der Leadinvestor muss sich mindestens in gleicher Höhe wie die KfW beteiligen und er berät das Technologieunternehmen wirtschaftlich und finanziell sowie eventuell auch im Marketing- und Managementbereich. Der Leadinvestor informiert die KfW über die wirtschaftliche Entwicklung des begleiteten Unternehmens und kann dafür von der KfW eine Vergütung erhalten – je nach Art des Kooperationsvertrages zwischen KfW und Leadinvestor.

Konditionen des ERP-Startfonds?

Die mögliche Beteiligung der KfW liegt bei bis zu 5 Mio. Euro, eventuell in mehreren Finanzierungsrunden. Dabei beträgt die erste und jede mögliche weitere Beteiligung der KfW bis zu 2,5 Mio. Euro bei einer 50-prozentigen Beteiligung der KfW je Zwölfmonatszeitraum. Allgemein richtet sich die Beteiligungsform der KfW sowie Laufzeit und Auszahlung nach dem Leadinvestor und den im Beteiligungsvertrag vereinbarten Einzelheiten. Bei einer Co-Finanzierung privater Beteiligungsgeber richten sich die Beteiligungskonditionen ebenfalls vorrangig nach dem Leadinvestor. Auch Co-Finanzierungen eines Leadinvestors mit mehrheitlich öffentlichen Gesellschaftern sowie Beteiligungsgebern, deren Beteiligung einen Beihilfewert hat, können von der KfW unterstützt werden. Die Beihilfewerte des Hauptinvestors, des ERP-Startfonds und anderer Förderungen dürfen zusammen innerhalb von drei Steuerjahren bis zu 200.000 Euro ergeben. Innerhalb des Höchstbetrages von 200.000 Euro kann die KfW sowohl offene als auch stille Beteiligungen eingehen.

Wie sehen die geforderten Sicherheiten aus?

Die Gesamtfinanzierung des Technologieunternehmens muss gesichert sein und der Geschäftsführer, Gründer oder andere verantwortliche Schlüsselpersonen müssen nach der ersten Beteiligung mindestens noch 25% der Firmenanteile halten. Der Leadinvestor darf sich weder vom Technologieunternehmen noch von Gesellschaftern oder deren Familienangehörigen Sicherheiten stellen lassen. Wenn nötig, kann sich der Leadinvestor Sicherheiten für andere Finanzierungen stellen lassen, die nicht im Zusammenhang mit dem KfW-Programm stehen, allerdings darf deren Wert nicht den Finanzierungsbetrag überschreiten und die KfW muss zuvor informiert werden.

Wo wird der Antrag gestellt?

Das Unternehmen und der Leadinvestor stellen gemeinsam einen standardisierten Antrag bei der KfW zur Teilnahme an der Finanzierungsrunde, bevor ein Beteiligungsvertrag abgeschlossen wird. Die Entscheidung für eine Beteiligung der KfW fällt aufgrund eines beurteilenden Gutachtens des Leadinvestors.

 

 

Stand: Oktober 2014

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