Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung in die Arbeitswelterschwert ist. Wenn Sie in ihrem Unternehmen eine Person einstellen möchten, die z.B. (noch) nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, können Sie das Arbeitsentgelt mit bis zu 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit bezuschussen lassen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die erforderliche Einarbeitung des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin über den üblichen Rahmen hinausgeht.

Beantragen Sie die Förderung schon bevor Sieden Arbeitsvertrag abschließen! Andernfalls wird eine Förderung in der Regel nicht mehr möglich sein. Der Antrag kann online bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Hierbei unterstützen wir Sie gern.

Höhe und Dauer der Förderung

Der Eingliederungszuschuss kann bis zu 50 Prozent des vereinbarten Arbeitsentgelts betragen. Ihr Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird in pauschalierter Form berücksichtigt. Die Förderdauer kann bis zu zwölf Monate betragen. Die Zuwendungsvorrausetzungen werden im Einzelfall von der Agentur für Arbeit geprüft.

Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, muss der/die neue Beschäftigte mindestens einen Tag bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein und die Person darf innerhalb der letzten vier Jahre nicht bereits mehr als drei Monate bei Ihnen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Es wird erwartet, dass Sie die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer auch über die Förderdauer hinaus weiter im Unternehmen beschäftigen (in der Regel mindestens die Länge der Förderdauer).

Vermittlungshemmnisse, die eine Förderung mit dem Eingliederungszuschuss begünstigen, können zum Beispiel sein: Die einzustellende Person ist:

  • Über 50 Lebensjahre alt
  • Verfügt nur unzureichend über (Mutter-)Sprachkenntnisse
  • Ist (schwer-)behindert
  • Hat kaum Fach- oder Branchenkenntnisse
  • Ist langzeitarbeitslos

Wenn Sie gerne weiterführende Informationen zu diesem Förderprogramm hätten, sprechen Sie uns bitte an. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Beantragung. 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Stand: Januar 2022

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