Planrechnungen

Die Planrechnungen sind das Herz des Geschäftsplanes. Geldgeber, und auch Sie selbst als Gründer/in, wollen natürlich wissen, ob Ihr Konzept tragfähig ist. Mitarbeiter von Kreditinstituten haben den ganzen Tag mit Zahlen und Geld zu tun. Gehen Sie davon aus, dass Ihre Planungen gründlich studiert und auf Stimmigkeit überprüft werden.

a. Investitionsplanung

Alle Planrechnungen bauen auf der Investitionsplanung auf. Generell lassen sich die Investitionen in Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung, Sachanlagen, Kauf von bzw. Beteiligung an Firmen, Markterschließung, Material und Waren in allgemeine Anlaufkosten und in Vorfinanzierungskosten für Aufträge unterteilen. Schon hier haben Sie als Gründer/in den ersten Stolperstein zu bewältigen. Die Kosten sind als Nettokosten anzugeben. Die Umsatzsteuer ist vom Kaufpreis abzuziehen, d.h. sie gilt als „durchlaufender Posten“. Anders kann gehandelt werden, wenn Sie von der steuerlich möglichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dann kann der komplette Kaufpreis inklusive der Umsatzsteuer als Investition angesetzt werden. Auch im ersten Fall muss die Umsatzsteuer vorfinanziert werden, da sie auch tatsächlich gezahlt wird. Dies kann durch einen kurzfristigen Kontokorrentkredit erfolgen. Darüber hinaus unterliegen die Investitionen Abschreibungen, die in die Rentabilitätsplanung übernommen werden müssen. Allerspätestens hier sollten Sie fachkundigen Rat einholen. Die Qualität der Planung hängt entscheidend vom „Nichtvergessen einzelner Positionen“ ab. Viele Jungunternehmer/-innen scheitern daran, dass nicht die richtige Steuerlast berechnet wurde und nach einem Jahr eine Nachzahlung kommt, die für den/die Unternehmer/-in die Insolvenz bedeuten kann.

b. Finanzierungsplanung

Die Finanzierungsplanung basiert auf der Investitionsplanung: es werden der Kapital- und Liquiditätsbedarf dargestellt und darauf aufbauend lang-, mittel- und kurzfristige Finanzierungsvorschläge gemacht. Die Finanzierung sollte in der Regel mindestens zu 15% aus Eigenmitteln erfolgen. Es gilt: je höher die Eigenkapitaldecke, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, einen Kredit zu erhalten. Ist jedoch, kein Eigenkapital vorhanden, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, die Finanzierung über Existenzgründungsgelder zu sichern. Die Auswahl der Finanzierungsmittel erfolgt nach den Kriterien Rendite (Zinssatz), Liquidität (Laufzeit, tilgungsfreie Jahre), Flexibilität (Möglichkeiten der Sondertilgung), Planungssicherheit (Zinsbindungsdauer) und Besicherung (Nachrangdarlehen, Haftungsfreistellung), sowie der Möglichkeit zur Sondertilgung. Aus der Vielzahl der öffentlichen Fördermittel gilt es, ein optimales Konstrukt herauszuarbeiten. Neben der KfW-Mittelstandsbank sollten Sie auch die Investitionsbank des Landes ansprechen. Die Antragstellung der öffentlichen Gelder erfolgt über eine Geschäftsbank, die die Antragsunterlagen an die Refinanzierungsinstitute weiterleitet. Wichtig: mit dem Investitionsvorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein! Ein Rechtsanspruch auf Gewährung öffentlicher Gelder besteht nicht. Die öffentlichen Gelder sind banküblich abzusichern. Haftungsfreistellungen sind bei einigen Programmen teilweise möglich. Einige Darlehen können als Nachrangdarlehen gewährt werden. Liquidititätsreserven sollten über das Kontokorrentkonto vorgehalten und mit dem Kreditinstitut ein Kontokorrentrahmen vereinbart werden. Da ein sich täglich ändernder Kontostand eine genaue zukünftige Zinsberechnung nicht zulässt, werden bei der Finanzierungsplanung die Kontokorrentzinsen auf der Basis der angegebenen durchschnittlichen Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites berechnet. Damit das Kreditinstitut den Kapitaldienst sehen kann, sollte eine Übersicht über den jährlichen Zins- und Tilgungsverlauf übergeben werden.

c. Sicherheiten

Das Kreditinstitut erwartet von Ihnen eine genaue und detaillierte Sicherheitenübersicht. Zielsetzung ist die Ermittlung der erforderlichen Kreditsicherheiten, der betrieblichen und privaten Sicherheiten und Bürgschaften über eine Bürgschaftsbank. Daneben dient Ihnen als Gründer/-in die Sicherheitenübersicht zur Analyse Ihrer eigenen vorhandenen Kreditsicherheiten und des Besicherungsgrades der Finanzierung sowie zur Vorbereitung des Bankgespräches, um die Beurteilung der Bank besser einschätzen zu können.

d. Rentabilitätsberechnungen

Das Betriebsergebnis (die Rendite) wird in einer dreijährigen Planvorschau errechnet. Dabei sind die Kosten häufig klar. Sie können einem Branchenreport entnommen oder von Innungen und Fachverbänden, IHK´s oder HWK´s erfragt werden. Steuerberater und Unternehmensberater können darüber hinaus auf einen konkreten Erfahrungsschatz zurückgreifen. Sie können die Kosten lebendig werden lassen: lohnt sich zum Beispiel der kostenträchtige Einsatz einer bestimmten Marketingmaßnahme oder bin ich (Zwangs-) Mitglied in einer Berufsgenossenschaft und wenn ja, wie hoch ist der Beitrag? Ähnliches gilt für den privaten und betrieblichen Versicherungsschutz. Beratung tut dort gut, wo Individualität gefordert ist.
Die Rentabilitätsplanung baut sich grundsätzlich wie folgt auf: von den geplanten Umsätzen wird der Material- und Wareneinsatz zum Abzug gebracht, das Ergebnis ist der Rohgewinn I, von diesem werden dann noch die Personalkosten abgezogen, das Ergebnis ist der Rohgewinn II. Alle übrigen Kosten, von der Raummiete bis zu den Abschreibungen, werden geschätzt und abgezogen; das Ergebnis ist das Bilanzergebnis vor Steuern. Hiernach sind noch die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer für Personengesellschaften in Abzug zu bringen. Es wird dann vom so genannten Bilanzergebnis gesprochen. Um zum Betriebsergebnis zu gelangen, sind noch kalkulatorische Kosten, wie der Unternehmerlohn, hinzuzurechnen.


Viele Gründer/-innen haben Schwierigkeiten, den erwarteten Umsatz zu schätzten. Dabei hilft ein Trick: Setzten Sie sich hin und differenzieren Sie Ihre eigenen Produkte/Produktgruppen. Schätzen Sie, welche Mengen Sie von jedem Produkt/jeder Produktgruppe in den nächsten Monaten Ihrer Gründung verkaufen werden. Seien Sie dabei vorsichtig. Wie oben beschrieben, können die Zahlungen erst später oder gar nicht eintreffen. Sie werden sehen, dass sich im Verlauf der Monate ihre Umsätze auf einem gleich bleibenden Niveau einpendeln werden. In den ersten Monaten ist häufig mit einem sehr geringen Umsatz zu rechnen. Gleichzeitig sind die Kosten von Anfang an gleich hoch. Um diese negative Lücke zu identifizieren, ist eine monatliche Liquiditätsplanung zu erstellen. Zur Rentabilitätsplanung gehört auch eine Gewinnschwellenberechnung (Break-even-point-Berechnung). Ihnen soll mit Hilfe dieser Planung klar werden, ab welcher Umsatzgröße Sie mit Gewinnen rechnen können. Eine Mindestumsatzplanung macht auch Sinn. Sie geben Ihr gewünschtes Betriebsergebnis vor und errechnen rückwärts den dazu erforderlichen Umsatz. Die Rentabilitätsplanung kann außerdem dazu genutzt werden, um Ihre geschäftlichen Chancen und Risiken zu bestimmen. So können Sie die Umsätze bei gleich bleibenden Kosten erhöhen oder reduzieren.

e. Liquiditätsplan

Der Liquiditätsplan ist die Zusammenfassung der betrieblichen Planung auf der Cash-Ebene (Zahlungs-Ebene). Zahlungsflüsse werden monatlich dargestellt und dies bis zu Ihrem betrieblichen Konto herunter gebrochen. Die Liquiditätsplanung ist deshalb die wichtigste Planung, zumal sie schon Monate im Voraus Aufschluss über eine mögliche Illiquidität (Zahlungsunfähigkeit) gibt. Solche Liquiditätslücken sind schon bei der Investitionsplanung mit einzuberechnen und auszugleichen.

f. Existenzfähigkeit des Vorhabens

Die beste Geschäftsidee und die beste Planung nützen nichts, wenn sie nicht ausreichen, den Lebensunterhalt des/der Existenzgründers/-in zu decken. Es werden private und gewerbliche Einkünfte und Ausgaben gegenüber gestellt. Die Planrechnungen sind der größte Stolperstein für einen nicht betriebswirtschaftlich ausgebildete/n Gründer/Gründerin. Gleichzeitig ist die Fehlerquelle sehr groß und immer die Möglichkeit gegeben, wichtige Kostenpositionen zu vergessen. Kreditinstitute erkennen sofort, wenn ein Businessplan Schwachstellen aufweist und verweigern dann ggfl. die Finanzierung.

g. Anlagen

Geldgeber erwarten, dass wichtige Dokumente dem Businessplan als Anlage beigefügt sind. Dabei handelt es sich in der Regel um folgende Unterlagen:

Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre, Vertragsentwürfe (Mietvertrag / Kooperationsvertrag / Kaufvertrag), Zeugnisse, Versicherungspolicen (bestehende Lebensversicherungen etc.). Bei Immobilien, die als Sicherheit gestellt werden, sollen darüber hinaus Grundbuchauszug, Wertgutachten, ggf. Aufstellung der Mieteinnahmen, Kreditvertrag sowie der Restbetrag vorgelegt werden.

Bei Betriebsübernahmen werden zusätzlich folgende Unterlagen erwartet: Imagebroschüren, Unternehmensflyer, Produktinformationen, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung / Summen- und Saldenliste, Bilanzen der letzten drei Jahre, Anlagenspiegel, Unternehmenswertberechnung, Gutachten, Patente.

Stand: Oktober 2017

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