
Bundesland: Bayern
Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit & Soziales, Familie & Integration
Was wird gefördert?
Die Ziele des Programmes Qualifizierungen von Erwerbstätigen, betreffen die Wettbewerbsfähigkeit, Mitarbeiterfortbildung sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen. Durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen sollen die Arbeitskräfte sich an die aktuellen Anforderungen der Arbeitsmärkte besser anpassen und dadurch den regionalen wirtschaftlichen oder technologischen Standard absichern. Gefördert werden Maßnahmen, die eine berufliche Fortbildung oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse von Erwerbstätigen betreffen oder die Einführung oder den Ausbau von Systemen zur Fortbildung, zur Anpassungsqualifizierung oder von Bildungssystemen im Betrieb. Ebenfalls werden Overheadmaßnahmen bei Umstrukturierungsprozessen, Insolvenzen und Personalanpassungsmaßnahmen gefördert. Für das Bundesland Bayern können die Beihilfen entweder auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis Beihilfe gewährt werden.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Bei dem Förderprogramm wird der Antragsteller durch einen Zuschuss für dessen geplante Maßnahmen gefördert. Der maximale Finanzierungsanteil liegt bei bis zu 50 % und der Eigenanteil des Projektträgers liegt bei grundsätzlich 10 % der Projektträgerkosten.
Wer wird gefördert?
Die Förderung erfolgt für Erwerbstätige, Unternehmer, Beschäftigte von kleinen, mittleren und großen Unternehmen.