Jetzt wird es offiziell. Das eigene Unternehmen bei den zuständigen Ämtern anzumelden, ist mit viel Aufwand und Lauferei verbunden. Damit Sie nicht den Überblick verlieren und die Ämter in der richtigen Reihenfolge anlaufen, haben wir Ihnen die einzelnen Wege hier übersichtlich dargestellt.
Einzelunternehmen
GbR (Kleingewerbetreibende) ohne Angestellte
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- Sie erhalten automatisch Unterlagen des Finanzamts
- Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
GbR (Kleingewerbetreibende) mit Angestellten
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- Sie erhalten automatisch Unterlagen des Finanzamts
- Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragen
- Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Angestellte bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden
Handelsunternehmen
(Kaufmann, OHG, GmbH, UG, AG, eG) ohne Angestellte
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- Sie erhalten automatisch Unterlagen des Finanzamts
- Eintragung ins Handelsregister
- Als Genossenschaft Eintragung ins Genossenschaftsregister und Mitgliedschaft in genossenschaftlichem Prüfungsverband beantragen
- Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
(Kaufmann, OHG, GmbH, UG, AG, eG) mit Angestellten
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- Sie erhalten automatisch Unterlagen des Finanzamts
- Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragen
- Eintragung ins Handelsregister
- Als Genossenschaft Eintragung ins Genossenschaftsregister und Mitgliedschaft in genossenschaftlichem Prüfungsverband beantragen
- Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Angestellte bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden
Handwerker beantragen die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (HWK) statt in der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Freiberufler ohne Angestellte
- Anmeldung beim Finanzamt innerhalb von 4 Wochen
- Ggf. Anmeldung in einer Standeskammer
- Ggf. Eintragung ins Partnerschaftsregister
- Ggf. Anmeldung bei der Künstlersozialkasse
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Freiberufler mit Angestellten
- Anmeldung beim Finanzamt innerhalb von 4 Wochen
- Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragen
- Ggf. Anmeldung in einer Standeskammer
- Ggf. Eintragung ins Partnerschaftsregister
- Ggf. Anmeldung bei der Künstlersozialkasse
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Angestellte bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden
Versicherungen anmelden
Nach der behördlichen Anmeldung sollten Sie sich über betriebliche Versicherungen Gedanken machen, um im Schadensfall gut abgesichert zu sein.
Wichtige Punkte:
- Gewerbliche Haftpflichtversicherung
- Geschäftsinhaltsversicherungen
- Rechtsschutzversicherung