Unternehmen anmelden

Jetzt wird es offiziell. Das eigene Unternehmen bei den zuständigen Ämtern anzumelden, ist mit viel Aufwand und Lauferei verbunden. Damit Sie nicht den Überblick verlieren und die Ämter in der richtigen Reihenfolge anlaufen, haben wir Ihnen die einzelnen Wege hier übersichtlich dargestellt.


Einzelunternehmen

GbR (Kleingewerbetreibende) ohne Angestellte

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Sie erhalten automatisch Unterlagen des Finanzamts
  • Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

GbR (Kleingewerbetreibende) mit Angestellten

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Sie erhalten automatisch Unterlagen des Finanzamts
  • Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragen
  • Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Angestellte bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden

Handelsunternehmen

(Kaufmann, OHG, GmbH, UG, AG, eG) ohne Angestellte

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Sie erhalten automatisch Unterlagen des Finanzamts
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Als Genossenschaft Eintragung ins Genossenschaftsregister und Mitgliedschaft in genossenschaftlichem Prüfungsverband beantragen
  • Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

(Kaufmann, OHG, GmbH, UG, AG, eG) mit Angestellten

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Sie erhalten automatisch Unterlagen des Finanzamts
  • Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragen
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Als Genossenschaft Eintragung ins Genossenschaftsregister und Mitgliedschaft in genossenschaftlichem Prüfungsverband beantragen
  • Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Angestellte bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden

Handwerker beantragen die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (HWK) statt in der Industrie- und Handelskammer (IHK).


Freiberufler ohne Angestellte

 
  • Anmeldung beim Finanzamt innerhalb von 4 Wochen
  • Ggf. Anmeldung in einer Standeskammer
  • Ggf. Eintragung ins Partnerschaftsregister
  • Ggf. Anmeldung bei der Künstlersozialkasse
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Freiberufler mit Angestellten

  • Anmeldung beim Finanzamt innerhalb von 4 Wochen
  • Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragen
  • Ggf. Anmeldung in einer Standeskammer
  • Ggf. Eintragung ins Partnerschaftsregister
  • Ggf. Anmeldung bei der Künstlersozialkasse
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Angestellte bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden
 

Versicherungen anmelden

 

Nach der behördlichen Anmeldung sollten Sie sich über betriebliche Versicherungen Gedanken machen, um im Schadensfall gut abgesichert zu sein.

Wichtige Punkte:

  • Gewerbliche Haftpflichtversicherung
  • Geschäftsinhaltsversicherungen
  • Rechtsschutzversicherung
Stand: Mai 2019

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Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.