Bundesland: Nordrhein- Westfalen
Geldgeber: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Was wird gefördert?
Eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ist das Ziel des Förderprogrammes. Die geförderten Unternehmen aus der Branche der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen erhalten die Förderung für die folgenden geplanten Maßnahmen, für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechter Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen oder bei einer Gründung und Tätigwerden von Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen sowie für Qualitätssicherungssysteme für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel. Ebenfalls förderfähig ist die geplante Zusammenarbeit z.B. bei der Entwicklung neuer Produkte, neuer Verfahren und neuer Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft im Rahmen der industriellen Forschung und der vorwettbewerblichen Entwicklung. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen werden die Beihilfen auf Basis der De-minimis-Verordnung gewährt werden.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Die Zuwendungen erfolgen anhand eines Zuschusses dessen maximaler Förderbetrag je nach Maßnahme variiert.
Wer wird gefördert?
Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen sind Erzeugergemeinschaften bzw. anerkannte Zusammenschlüsse von Erzeugergemeinschaften antragsberechtigt, sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse erstreckt und landwirtschaftliche Erzeuger.