Werkstätten für behinderte Menschen Nordrhein-Westfalen

Bundesland: Nordrhein- Westfalen

Geldgeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Antragsteller für das Bundesland Nordrhein-Westfalen anhand von Zuwendungen zu Baumaßnahmen, dem Gebäudeerwerb und der Beschaffung von mobilen Ausstattungsgegenständen für Werkstätten für behinderte Menschen. Es werden Maßnahmen gefördert, wie Neu- und Erweiterungsbauten, der Erwerb von Gebäuden in besonderen Fällen sowie die Erstbeschaffung von mobilen Ausstattungsgegenständen

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der als Projektförderung durch eine Anteilfinanzierung geltend gemacht werden kann. Der maximale Finanzierungsanteil kann bis zu 80 % betragen. Es wird eine Eigenbeteiligung vorausgesetzt, die sich mindestens in Höhe von 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben beläuft.

 

Wer wird gefördert?

Für den Antrag berechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie als gemeinnützig anerkannt sind und einem Spitzenverband angeschlossen sind, der der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen angehört. Es werden nur Maßnahmen für Gebäude, Gebäudeteile und Einrichtungsgegenstände gefördert, wenn diese dem Zweck der Einrichtung unmittelbar dienen. Voraussetzung zur Förderung bei Baumaßnahmen muss das Grundstück im Eigentum des Zuwendungsempfängers stehen und Bauvorhaben in Bauabschnitten können nur gefördert werden, wenn jeder Abschnitt für sich funktionsfähig ist. Bei der Zuwendung für Einrichtungsgegenstände muss ein Pacht-, Miet- oder sonstiger Nutzungsvertrag mit den Eigentümern über einen Zeitraum von 5 Jahren nachgewiesen werden.

Stand: Januar 2018

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