RWP – Investitionszuschuss Nordrhein-Westfalen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Geldgeber: NRW.BANK

 

Was wird gefördert?

Das Ziel des Förderprogrammes der NRW.BANK ist es, eine Generierung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen zu erreichen, indem über Zuwendungen Investitionsanreize in den strukturschwachen Regionen des Landes gegeben werden. Es soll hierdurch zu einer Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur kommen und durch die Investitionsvorhaben eine Verbesserung der Einkommenssituation entstehen. Bei der Zuwendung von nicht-investiven Maßnahmen ist das Ziel eine Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit sowie der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen beizutragen. Die Generierung der Arbeitsplätze soll unter anderem durch die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (mit mindestens drei neuen Dauerarbeitsplätzen), die Erweiterung bestehender Betriebsstätten (Erhöhung bestehender Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 %), den erstmaligen Erwerb oder Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb 60 Monate ab erstmaliger Anmeldung des Gewerbebetriebes oder der Übernahme von Stilllegung bedrohter Betriebe (Übernahme wesentlicher Teile der Belegschaft), erzielt werden. Durch die geförderten Maßnahmen, wie die Erweiterung bestehender Betriebsstätten (Arbeitsplatzzuwachs von mindestens 5 %), die Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens (mind. 75 % der bestehenden Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben), soll eine Sicherung von Arbeitsplätzen erreicht werden.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses dessen maximaler Förderbetrag für Beratungsleistungen und Schulungen bei bis zu 50.000 Euro liegen kann. Handelt es sich um die Markteinführung innovative Produkte kann dieser bei maximal 100.000 Euro liegen und der maximale Finanzierungsanteil bei bis zu 50% je nach Maßnahme und Fördergebiet. Eine Kombination des Förderprogrammes mit weiteren Mitteln nach dem Rahmen der geltenden Beihilferegelungen beantragbar. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben wie Ersatzbeschaffungen, Wohnräume, Kosten für Fahrzeuge, Finanzierungskosten und Kosten der Umsatzsteuer.

 

Wer wird gefördert?

Antragberechtigt sind gewerbliche Unternehmen die der Branche verarbeitendes Gewerbe und Handwerk, Dienstleistungsbetriebe oder Fremdenverkehrsgewerbe zugehörig sind. Von der Förderung ausgeschlossen werden die Branchen Land- und Forstwirtschaft und Fischerei, Aquakultur, Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe außer Bereiche auf der Positivliste, Handel- soweit nicht Versandhandel, Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäuser, Klinken, Altenheime, die Kunstfaserindustrie, Flughäfen, Finanz- und Versicherungsdienstleister sowie Unternehmensberater.

Stand: Januar 2018

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