Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten („Berufsbildung ohne Grenzen“)

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm des Bundes bezuschusst Beratungsleistungen zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten. Die Beratungsleistung beinhaltet auch Ansprache, Information und individuelle Beratung von Auszubildenden, jungen Fachkräften und Betrieben oder die Ansprache, Information und individuelle Beratung von den Ausbildern zu den Themen Auslandspraktika oder zur Aufnahme von Auszubildenden und jungen Fachkräften aus dem Ausland. Ebenfalls ist die Beratungsleistung und direkte Unterstützung in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Einzel- oder Gruppenentsendungen förderfähig sowie bei Ausbilderreisen und bei Aufnahme ausländischer Auszubildenden und jungen Fachkräften. Die Beratungsleistung beinhaltet auch begleitende Maßnahmen zum Aufbau von nationalen und internationalen Kooperationen zur Durchführung und Verstetigung von Mobilitätsprojekten für Auszubildende und junge Fachkräfte und auch die Informationen zum Umgang mit der zentralen Koordinierung und Steuerung des bundesweiten Netzwerkes der Mobilitätsberatung.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Beratungsleistungen werden anhand eines Zuschusses gefördert, der bis zu maximal 70 % der förderfähigen Kosten betragen kann. Die Förderdauer kann bis maximal bis zu 36 Monaten liegen.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Personen müssen über eine ausgewiesene Expertise in der wirtschaftsnahen Beratung und Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb von Auslandserfahrung in der dualen Berufsausbildung verfügen. Fördervoraussetzung ist, dass die Finanzierung des gesamten Projektes gesichert ist und dem ein Handlungskonzept zugrunde liegt. Nicht förderfähig sind Berater, die zudem aktiv in JOBSTARTER-, STARegio-Projekten sind oder andere Bundes- oder Landesprogramme mit vergleichbaren Zielen durchführen. Die Antragsteller müssen in den Projekten vorweisen, wie diese der Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität in der beruflichen Bildung dienen, welche Ressourcen verwendet und welcher konkrete Mehrwert durch das beantragte Vorhaben erzielt wird.

 

Stand: September 2017

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