Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgelegte und im September 2013 gestartete Fonds mit einem Volumen von 35 Mio. Euro soll insbesondere kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer fördern.
Die Finanzierung erfolgt dabei aus Mitteln des „Europäischen Sozialfonds“ (ESF) und dem ERP Sondervermögen und wird durch die NBank, die Investitions- und Förderbank Niedersachsens, verwaltet.
Förderschwerpunkte sind insbesondere:
Die Förderung mit Mezzaninkapital hat dabei Eigenkapital ersetzenden Charakter. Es handelt sich genau genommen um eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital, da sich der Staat mit bis zu 50.000 Euro an der Unternehmung beteiligt, ohne jedoch Mitsprache- oder Stimmrechte bei Entscheidungen des Tagesgeschäftes zu erhalten.
Vorteile, die auf der Hand liegen:
Die Förderung ist allerdings an Rahmenparameter geknüpft, die zu erfüllen sind bzw. eingehalten werden müssen. Dies sind im Wesentlichen:
Für Kleinstunternehmen:
Für Kleinunternehmen:
Sofern es sich um bereits bestehende Unternehmen handelt werden folgende Parameter vorausgesetzt:
Auf jeden Fall gilt, dass Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle nicht gefördert werden!
Die aktuellen Rahmendaten des Programms:
Die Beantragung:
Die Beantragung erfolgt direkt bei den jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (z.B. BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, Kapitalbeteiligungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen mbH - KBG -, MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH)
Für die Antragstellung werden diverse Unterlagen benötigt, die Ihnen Ihr Fördermittelberater auf Wunsch gerne nennt. Gerne erstellt dieser auch mit Ihnen zusammen einen ebenfalls notwendigen Businessplan bzw. ein Planzahlwerk.
Der Mezzaninfonds-Deutschland, ein erfolgreiches Programm
Laut KBG wurden 8 Wochen nach Start bereits 30 Zusagen mit einem Volumen von 1 Mio. Euro in NRW erteilt.
Ein Fallbeispiel aus der Praxis:
Die Ausgangslage:
Der Finanzierungsvorschlag:
Das Vorgehen:
Stand August 2014
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