Gründungsberatungsförderung in Sachsen

Das Zuschussprogramm

Zur Unterstützung bei der Gründung von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die darauf ausgerichtet sind, eine Vollexistenz für den Gründer zu erzielen, gewährt der Freistaat Sachsen Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.

Dies soll Existenzgründern den Start in die Selbständigkeit dahingehend erleichtern, als sie Unterstützung von erfahrenen Beratern erhalten können. Gerade in der Anfangsphase ist die richtige Beratung oftmals wegweisend und entscheidend.

Gerichtet ist das Programm auf die „Gründungsberatung“. Gründer können Zuschüsse, also Gelder, die nicht zurück gezahlt werden müssen, erhalten!

Die Förderung kann bis zu 10 Tagewerke á 8 Stunden (mindestens jedoch 2 Tagewerke á 8 Stunden) umfassen.

Dabei werden bis zu 75% des Tageshonorars (bei einem maximal möglichen Tageshonorar von 600 € netto) bezuschusst.

Beratungsinhalte

Folgenden Beratungsthemen sind insbesondere möglich:

  • Die Sicherung und Optimierung der Finanzierung
  • Die Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzepts
  • Die Überarbeitung/ Weiterentwicklung des Gründungs- bzw. Unternehmenskonzepts
  • Themen der Markterschließung
  • Themen der Standortsuche
  • Die Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/ -strategien
  • Personalkonzeptentwicklung/ Maßnahmen zum Personalaufbau

 

Die Erstellung von Gründungs- und Unternehmenskonzepten sowie Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen, sind nicht von der Maßnahme gedeckt. Wichtig ist in jedem Fall, dass mit dem Vorhaben erst gestartet werden darf, wenn der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn. Also immer vor dem Abschluss eines Beratungsvertrages! Bei Verletzung dieser Vorschrift ist eine Förderung ausgeschlossen!

Zuständige Stelle(en) und Ablauf

Die für die Erstberatung zu diesem Thema sind die sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Handwerkskammern (HWK) bzw. der Landesverband der Freien Berufe (LFB) zuständig. Diese informieren zum Ablauf und erteilen, sofern die persönliche und fachliche Eignung des Gründers gegeben ist und das Vorhaben positiv bewertet wird, eine Beratungsempfehlung.

Für die anschließende Bearbeitung des Förderantrages, der innerhalb von maximal 2 Monaten nach Erteilung der Empfehlung gestellt werden muss, ist dann die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zuständig die auch die Bewilligung erteilt.

Nach erfolgter Beratung wird auf Grundlage der vorzulegenden erforderlichen Unterlagen (Beratervertrag, Beratungsbericht, Originalrechnung des Beraters sowie Nachweis der Bezahlung der Beratungskosten) die Zuwendung als Einmalzahlung ausgezahlt.

Die Beratung (incl. Einreichung der Unterlagen soll innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgen.

Abschließend ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, an der Erfolgskontrolle mitzuwirken und hierzu nach Beendigung des Vorhabens einen Fragebogen, der von der SAB zugestellt wird, auszufüllen und zurück zu senden.

Sonstige Voraussetzungen / Zuwendungsempfänger

Das Förderprogramm richtet sich an natürliche Personen. Diese sollen Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und im Freistaat Sachsen ein kleineres/mittleres Unternehmen gründen bzw. ein solches bestehendes übernehmen. Die Ausweitung eines Nebenerwerbs zum Vollerwerb ist ebenfalls möglich.

Nicht antragsberechtigt sind Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie als Rechtsanwälte oder Notare tätig werden wollen.

Die Beratung ist nur zuwendungsfähig, wenn sie von selbständigen Beratern / Beratungsunternehmen durchgeführt wird, die in der Beratungsbörse der KfW-Mittelstandsbank für das Beratungsprodukt Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sind.

AKTUELLE INFORMATION VOM 08.04.2014

Mittelstandsrichtlinie – Gründungsberatung in Sachsen

Die Sächsische AufbauBank (SAB) teilt mit, dass für Bewilligungen von Förderanträgen für die EU-Strukturfondsperiode 2007 – 2013 keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen. Eingehende Förderanträge können daher nicht mehr in Bearbeitung genommen werden (Antragsstopp).

Damit sind Antragstellungen zu Lasten der neuen EU-Förderperiode 2014 – 2020 erst nach der Genehmigung des sächsischen Operationellen Programmes durch die Kommission und auf Grundlage der dann geltenden Förderbedingungen wieder möglich.

Ein konkreter Termin hierfür steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest.

 
 
Stand: Juli 2014

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