Neue BAFA-Richtlinie ab 2023

Neue BAFA Richtlinie Förderung von Unternehmensberatungen für KMU 2023

 

Die Laufzeit der BAFA Richtlinie  2023 Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Die Förderrichtlinie – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vom 14.12.2022 geht vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen, hier Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen bzw. organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Was wird nicht gefördert?

Kumulierungsverbot ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)

Auch nicht gefördert werden Vermittlungstätigkeiten, Leistungen von  Beraterinnen oder Beratern , Leistungen, die überwiegend Rechts-und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten oder Buchhaltungsarbeiten sowie Fördermittelberatungen als Inhalt haben.

Wer ist antragsberechtigt?

KMU Betriebe mit Sitz in Deutschland sind antragsberechtigt, Ausnahmen können der Richtlinie entnommen werden.

Der Beratungsbericht

Neu in der Richtlinie ist die Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit im Beratungsbericht, die nach der Beratung durch den Berater erstellt wird und vom Berater und beratenden Unternehmen unterschrieben werden. Hiernach erfolgt die endgültige Bewilligung.

Das Beratungshonorar

Das Beratungshonorar darf maximal 3.500 Euro betragen,

Die Zuschusshöhe

Die Zuschusshöhe beträgt 80 % in den Neuen Bundeländern (ohne die Region Berlin und Leipzig), Region Lüneburg und Trier

In allen anderen Regionen Deutschlands 50 %.

 

Förderantrag

Der Förderantrag muss über das Internet bei einer der folgenden Leitstellen eingereicht werden:

DIHK – Service GmbH

Zentralverband des Deutschen Handwerks

Leitstelle für freiberufliche Beratung

Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes

Förderungsgesellschaft des BDS-DGV

BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH

INTERHOGA – Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH

Stand: Dezember 2022

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Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.