Neue BAFA Richtlinie Förderung von Unternehmensberatungen für KMU 2023
Die Laufzeit der BAFA Richtlinie 2023 Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Die Förderrichtlinie – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vom 14.12.2022 geht vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026.
Was wird gefördert?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen, hier Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen bzw. organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Was wird nicht gefördert?
Kumulierungsverbot ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
Auch nicht gefördert werden Vermittlungstätigkeiten, Leistungen von Beraterinnen oder Beratern , Leistungen, die überwiegend Rechts-und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten oder Buchhaltungsarbeiten sowie Fördermittelberatungen als Inhalt haben.
Wer ist antragsberechtigt?
KMU Betriebe mit Sitz in Deutschland sind antragsberechtigt, Ausnahmen können der Richtlinie entnommen werden.
Der Beratungsbericht
Neu in der Richtlinie ist die Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit im Beratungsbericht, die nach der Beratung durch den Berater erstellt wird und vom Berater und beratenden Unternehmen unterschrieben werden. Hiernach erfolgt die endgültige Bewilligung.
Das Beratungshonorar
Das Beratungshonorar darf maximal 3.500 Euro betragen,
Die Zuschusshöhe
Die Zuschusshöhe beträgt 80 % in den Neuen Bundeländern (ohne die Region Berlin und Leipzig), Region Lüneburg und Trier
In allen anderen Regionen Deutschlands 50 %.
Förderantrag
Der Förderantrag muss über das Internet bei einer der folgenden Leitstellen eingereicht werden:
DIHK – Service GmbH
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Leitstelle für freiberufliche Beratung
Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes
Förderungsgesellschaft des BDS-DGV
BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH
INTERHOGA – Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH